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Möglichkeit der dreijährigen Entschuldung

Die Oö. Landesregierung wird ersucht, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass neben dem 5-jährigen Abschöpfungsverfahren die seit 2021 eingeführte Möglichkeit eines 3-jährigen Verfahrens mit Tilgungsplan im Rahmen eines Privatkonkurses auch für Verbraucher:innen weiterhin bestehen bleibt.

Begründung

Die hohe Inflation infolge der Covid19-Pandemie als auch die steigenden Energiekosten seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine machen das Leben für viele Menschen in Österreich schwer leistbar. Plötzliche Arbeitslosigkeit, Krankheit, ein Todesfall in der Familie oder Scheidung können unter diesen Voraussetzungen rasch zu einer Schuldenfalle werden. Mit dem Privatkonkurs gibt es eine Chance auf eine Schuldenregulierung und anschließend Schuldenfreiheit. Dabei ist das sogenannte Abschöpfungsverfahren die letzte Möglichkeit zur Entschuldung, wenn der Zahlungsplan von den Gläubigern mehrheitlich abgelehnt wird. Dabei verpflichten sich die Schuldner:innen, den pfändbaren Teil ihres Einkommens an ein:e Treuhänder:in abzugeben. Das bedeutet, die betroffenen Menschen leben in dieser Zeit am Existenzminimum.

Im Jahr 2021 wurde in der österreichischen Insolvenzordnung sowohl für Unternehmer:innen als auch für Verbraucher:innen die Möglichkeit geschaffen, die Dauer dieses Abschöpfungsverfahrens von fünf auf drei Jahre zu verkürzen (Abschöpfungsverfahren mit Tilgungsplan), wobei hier strengere Voraussetzungen gelten als für den fünfjährigen Abschöpfungsplan. Redliche Schuldner:innen sollten in angemessener Zeit die Möglichkeit zu einem wirtschaftlichen Neustart haben. Für Verbraucher:innen wurde diese Regelung jedoch bis 16. Juli 2026 befristet. Danach gilt für sie wieder die 5-jährige Verfahrensdauer, während die Möglichkeit einer 3-jährigen Entschuldung für Unternehmer:innen bestehen bleibt.

Staatlich anerkannte Schuldenberatungsstellen sprechen sich für eine Verlängerung der dreijährigen Entschuldungsmöglichkeit aus, damit es zu keiner Ungleichbehandlung zwischen überschuldeten Privatpersonen und Unternehmer:innen kommt, zumal Verbraucher:innen im Vergleich zu ehemaligen Unternehmer:innen weniger Schulden, weniger Gläubiger:innen sowie eine doppelt so hohe Quote im Verfahren erreichen. Laut Dachorganisation der staatlich anerkannten Schuldenberatungen gibt es positive Erfahrungen mit der bestehenden Regelung: Kürzere Verfahrensdauern motivieren zum Durchhalten, wodurch Verfahrensabbrüche reduziert werden können. In kürzeren Verfahren werden daher mitunter höhere Quoten erreicht. Von einer Verlängerung der Entschuldungsdauer für Verbraucher:innen wären zudem mehrheitlich Frauen betroffen, da diese seltener selbstständig tätig sind, dafür häufiger als Bürginnen auftreten.


In Oberösterreich stieg die Zahl der Privatinsolvenzeröffnungen im Jahr 2025 im Vergleich zu 2024 um drei Prozent. Im Bundesländervergleich war dies der zweithöchste Anstieg. Auch bei der Anzahl der Räumungsklagen und gerichtlichen Kündigungen ist in Oberösterreich seit 2021 eine erhebliche Steigerung der Fälle zu beobachten. Im Jahr 2021 waren es noch 1.906 Fälle, im Jahr 2024 bereits 2.555. Die Oö. Landesregierung wird angesichts der steigenden Zahlen an Privatinsolvenzeröffnungen in Oberösterreich und der im Juli auslaufenden Frist dringend aufgefordert, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass die Möglichkeit der dreijährigen Entschuldung im Rahmen eines Privatkonkurses auch für Verbraucher:innen weiterhin und dauerhaft bestehen bleibt.

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