SPÖ-Landtagsantrag: Dreijährige Entschuldungsmöglichkeit für Privatpersonen muss erhalten bleiben
Ungleichbehandlung zwischen überschuldeten Privatpersonen und Unternehmer:innen ist nicht hinnehmbar
SPÖ-Engleitner-Neu
In wenigen Wochen läuft eine Frist ab, und mit ihr die Chance hunderter Menschen in Oberösterreich auf einen echten Neustart. Am kommenden Donnerstag wird in der Landtagssitzung der SPÖ-Antrag behandelt, der die Bundesregierung für den dauerhaften Erhalt der dreijährigen Entschuldungsmöglichkeit im Privatkonkurs für Privatpersonen ersuchen soll. „Während Justizministerin Sporrer den Beibehalt als positiv bewertet, bremst der oberösterreichische Wirtschaftsminister Hattmannsdorfer noch. Deshalb ist es besonders wichtig, dass jetzt ein Signal aus Oberösterreich kommt. Die hohe Inflation und die massiv gestiegenen Energiekosten machen für viele Menschen das Leben schwer leistbar. Plötzliche Arbeitslosigkeit, schwere Krankheit, ein Todesfall in der Familie oder eine Scheidung können unter diesen Voraussetzungen rasch in eine Schuldenfalle führen. Der Privatkonkurs ist für viele Betroffene die einzige Chance auf einen wirtschaftlichen Neustart und diese Chance darf nicht beschnitten werden“, betont SPÖ-Sozialsprecherin Sabine Engleitner-Neu.
Ablaufende Frist trifft vor allem Frauen
Im Jahr 2021 wurde die Möglichkeit geschaffen das Abschöpfungsverfahren im Privatkonkurs von fünf auf drei Jahre zu verkürzen. Für Privatpersonen im Vergleich zu Unternehmer:innen ist diese Regelung jedoch bis 16. Juli 2026 befristet. Danach gilt für Privatpersonen wieder die fünfjährige Verfahrensdauer. Diese Unterscheidung ist sachlich nicht gerechtfertigt: Privatpersonen weisen im Verfahren weniger Schulden, weniger Gläubiger und eine doppelt so hohe Befriedigungsquote auf wie ehemalige Unternehmer:innen. Besonders betroffen von einer Verlängerung der Entschuldungsdauer sind Frauen, da diese seltener selbstständig tätig sind aber häufiger als Bürginnen auftreten.
Steigende Insolvenzzahlen in OÖ
In Oberösterreich stieg die Zahl der Privatinsolvenzeröffnungen im Jahr 2025 im Vergleich zu 2024 um drei Prozent. Im Bundesländervergleich war dies der zweithöchste Anstieg. Staatlich anerkannte Schuldenberatungsstellen berichten zudem, dass kürzere Verfahrensdauern Betroffene zum Durchhalten motivieren, Verfahrensabbrüche reduzieren und in kürzeren Verfahren höhere Quoten erreicht werden. „Angesichts dieser Zahlen und Empfehlungen muss die kürzere Entschuldungsmöglichkeit für Privatpersonen unbedingt bleiben. Wir appellieren an die schwarz-blaue Landesregierung den privaten Oberösterreicher:innen in angemessener Zeit eine echte Chance auf einen Neustart zu garantieren“, so Engleitner-Neu abschließend.
Foto: Land OÖ