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Landesrechnungshof erteilt Haimbuchner Arbeitsauftrag bei Naturschutzflächen-Ausweitung

12. Mai 2026

Landesrechnungshof erteilt Haimbuchner Arbeitsauftrag bei Naturschutzflächen-Ausweitung

Statt gemeinsam EU-Recht zu bejammern, bei Ausweitung der Schutzgebiete von Nachbarbundesländern lernen

SPÖ-Antlinger

Der heute vorgelegte Landesrechnungshofbericht zum Thema Schutzgebiete ist aus Sicht von SPÖ-Naturschutzsprecher Thomas Antlinger ein Handlungsauftrag für Naturschutzreferent Haimbuchner. „Gestern hat Haimbuchner sich mit seinen blauen Amtskolleg:innen aus den Nachbarbundesländern vor die Presse gesetzt, um zu erklären, was alles im Bereich Natur- und Landschaftsschutz nicht geht. Besser er hätte die Chance genutzt, um von Steiermark, Salzburg und Niederösterreich zu lernen, wie man bei der Unter-Schutz-Stellung wirklich vorankommt, denn diese Bundesländer weisen einen vielfach höheren Anteil an geschützten Flächen auf als Oberösterreich.“, kann Antlinger die Kritik des LRH nachvollziehen und verweist auf die 9,1 Prozent geschützte Landesfläche, die den letzten Platz unter den Ländern ergeben. „Gerade was die Datenerhebung für das Berichtswesen über die Vogelschutz- und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie an die EU-Kommission betrifft, besteht Koordinierungsbedarf unter den Bundesländern. Auch hier vermisse ich die Initiative unter den gestern versammelten Landesreferenten, in Richtung einer vom LRH angeregten Koordinierungsstelle und gemeinsamer IT zu denken und weitere Vertragsverletzungsverfahren abzuwenden“, so Antlinger.

Stillstand bei Erklärung neuer Naturschutzgebiete

Wie der LRH kritisiert, wird die Erklärung neuer nationaler Schutzgebiete als strengste Form des Schutzes momentan in Oberösterreich nicht weiterverfolgt. „Richtig ist zwar, dass der Anteil der Schutzfläche allein nichts über die Qualität des Schutzstatus aussagt, doch auch das anhängige Vertragsverletzungsverfahren in Sachen Renaturierungsverordnung unterstreicht den Aufholdruck auf Oberösterreich. Beim Erhalt unserer Lebensgrundlage und Artenvielfalt können wir uns keinen Stillstand leisten. Beim Nationalpark Kalkalpen steht die Ausweitung bereits drei Jahrzehnte im Gesetz und wurde noch nicht aufgegriffen. Diese naheliegenden Möglichkeiten müssen – wie auch der LRH vorschlägt – als erstes in Umsetzung kommen“, betont Antlinger.

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