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SP-Konsumentenschutzsprecherin Strauss gegen Aufweichen bestehender Fluggastrechte

6. Mai 2026

SP-Konsumentenschutzsprecherin Strauss gegen Aufweichen bestehender Fluggastrechte

Schlechterstellung bei Kostenersatzansprüchen kurz vor Reisesaison wäre fatales Signal an Europas Konsument:innen

SPÖ Strauss

In der aktuellen Debatte auf EU-Ebene über eine Neugestaltung der Fluggastrechte unterstützt SPÖ-Konsumentenschutzsprecherin Heidi Strauss den Vorstoß der Regierungskoalition im Bund für eine Absicherung des bestehenden Schutzniveaus: „Da sich der Europäische Rat zuletzt auf keine weiterführende Regelung einigen konnte, steht ein Abbau bereits erkämpfter Ausgleichsleistungen für Verspätungen und Stornierungen im Raum. Ausgleichszahlungen könnten vereinheitlicht werden und erst nach 4 oder gar 6 Stunden Verspätung für die Flugunternehmen schlagend werden. Ein fatales Signal an Europas Konsument:innen und das kurz vor der anstehenden Hauptreisezeit. Ich begrüße daher die Initiative meines Sprecherkollegen Michael Seemayer in der SPÖ-Nationalratsfraktion, der in Abstimmung mit den Koalitionsparteien einen unmissverständlichen Beschluss im Konsumentenschutzausschuss auf den Weg gebracht hat“. Dieser mittlerweile im Konsumentenschutzausschuss des Nationalrats angenommene Entschließungsantrag bindet die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene bei den weiteren Verhandlungen für die Beibehaltung der bestehenden Ersatzansprüche einzusetzen. Ein Abschluss des EU-Gesetzgebungsverfahrens wird bis Mitte Juli erwartet.

Konsument:innenschutzregeln machen Europa für jede:n Einzelne:n tagtäglich positiv spürbar

Die Rechte von Flugpassagierinnen und Flugpassagieren innerhalb der Europäischen Union sind mittlerweile seit 22 Jahren in der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 über Fluggastrechte geregelt. Diese Verordnung legt insbesondere Ansprüche bei Nichtbeförderung, Flugannullierungen sowie erheblichen Verspätungen fest und sieht Ausgleichsleistungen zwischen 250 und 600 Euro, abhängig von der Flugdistanz vor, wenn ein Flug mehr als drei Stunden verspätet am Zielort ankommt. Während nach der derzeit geltenden Rechtslage Ausgleichszahlungen bereits bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden zustehen, sieht der vom Rat vorgelegte Text eine Anpassung der Schwellenwerte auf vier beziehungsweise sechs Stunden, sowie eine Vereinheitlichung der Entschädigungshöhe vor. „Dass Fluggäste auf jeden Fall Ersatzansprüche haben und diese auch relativ einfach gegen finanzstarke Flugriesen innerhalb Europas durchsetzen können, war vor mittlerweile 22 Jahren ein Meilentein des Konsument:innenschutzes. Es sind Neuerungen wie diese, welche die Vorteile Europas für die Menschen so unmittelbar positiv erlebbar machen. Ein Rückschritt würde ohne Not Vertrauen verspielen“, betont Strauss.

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