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Flächen für erneuerbare Energie

Der Oö. Landtag möge beschließen:

Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, raumplanerisch Potentialflächen für die Energiewende zu erheben, zu sichern und Genehmigungsverfahren für erneuerbare Projekte zu vereinfachen. Die Verordnung von einschränkenden Regularien soll weder zeitlich noch flächenmäßig Vorrang vor beschleunigenden Maßnahmen haben.

Begründung

Damit das Land Oberösterreich sein in der Klima- und Energiestrategie selbst gestecktes Ziel erreicht, in den nächsten fünf Jahren den Anteil erneuerbarer Energieträger am Strom­verbrauch auf 80 bis 97 % zu steigern, braucht es massive Investitionen in neue Projekte und Infrastruktur. Diese müssen sowohl in der strategischen Energieplanung als auch in der Raumplanung vorbereitet und ermöglicht werden, damit die hohe Investitionsbereitschaft von Wirtschaft und Privatpersonen nicht durch mangelnde Verfügbarkeit von Flächen, schwache Infrastruktur und bürokratische Regulatorien gebremst wird.

Die Renewable Energy Directive (RED) III der EU verfolgt das Ziel, den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen und Genehmigungsprozesse für Projekte zu vereinfachen. Laut dem Rechnungshofbericht „Flächen für Strom aus erneuerbaren Energieträgern“ vom Februar 2025 liegen „dem Land Oberösterreich keine Daten über die benötigte Flächen­inanspruchnahme zur Erreichung der Energieziele“ vor. Die seitens der Landesregierung angekündigten Beschleunig­ungszonen für Windkraft und Photovoltaik sind aktuell noch nicht umgesetzt. Bisher ist auf Landesebene lediglich eine Verordnung zur Festlegung von Ausschlusszonen für Windkraftanlagen und freistehende PV-Anlagen in Begutachtung.

Die geplanten Ausschlusszonen stehen nicht nur dem Ziel der EU-Richtlinie entgegen, sondern gefährden auch konkrete Projekte wie den geplanten Windpark in Sandl, der von privaten Investoren getragen wird und in Bezug auf Dimensionierung und Windertrag einen großen Schritt für den notwendigen Ausbau der Windkraft im Land bedeuten würde.

Es reicht nicht aus, strategisch nur auf Photovoltaik zu setzen. Um die hohen Leistungsschwankungen bei Sonnenenergie auszugleichen, braucht es neben zusätzlichen Speicherkapazitäten, Effizienzsteigerungen und dem (limitierten) Ausbau von Wasserkraft und Biomasse vor allem die Windenergie. In der Klima- und Energiestrategie des Landes wird jedoch ein Ausbau der Windkraft an neuen Standorten nicht als Zielsetzung formuliert, sondern nur die Erweiterung bestehender Anlagen erwähnt.

Bezugnehmend auf den RH-Bericht fordern die unterzeichneten Abgeordneten daher folgende konkrete Maßnahmen zur Beschleunigung der Energiewende in Oberösterreich:

Potentialflächen sichern

  1. Raumordnungsprogramme zur frühzeitigen Sicherung von Leitungstrassen und proaktive strategische Netzentwicklung in Koordination mit den Netzbetreibern
  2. Rechtsverbindliche Zonen für Windkraft und Freiflächen-PV-Anlagen in der überörtlichen Raumordnung, in denen wie in Niederösterreich die Neuwidmung von Gebäuden untersagt ist
  3. Stärkerer Fokus auf Energie-Infrastruktur in den Bestimmungen für das örtliche Entwicklungskonzept

Bürokratische Vorgaben reduzieren

Vor dem Hintergrund des großen Potentials für Klimaschutz und Wirtschaftsstandort fordern die unterzeichneten Abgeordneten bei raumplanerischen Nutzungskonflikten eine stärkere Gewichtung der Energiewende in der Landesgesetzgebung.

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