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Strukturelle Verbesserung der Finanzlage für die oberösterreichischen Städte und Gemeinden

Der Oö. Landtag möge beschließen:

Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, im inneroberösterreichischen Finanzausgleich für eine Entflechtung der Zahlungsströme und eine nachhaltige finanzielle Entlastung der kommunalen Finanzen zu sorgen – unter anderem durch das Abschaffen der Landesumlage.

Begründung

Steigende Kosten im Bau- und Dienstleistungssektor, zusätzliche kommunale Aufgaben – etwa in der Kinderbetreuung – und gleichzeitig sinkende Einnahmen aus den Ertragsanteilen und der Kommunalsteuer führen dazu, dass immer mehr Gemeinden ihren Haushalt nicht mehr ausgleichen können oder angesparte Rücklagen aufbrauchen müssen. Die Zahl der Härteausgleichsgemeinden ist im Vergleich zum Vorjahr sprunghaft von 84 auf 138 angestiegen. Im Jahr 2025 könnte sich bereits die Hälfte aller oberösterreichischen Gemeinden im Härteausgleich befinden.

Die Gemeinden verschieben daher notwendige Zukunftsinvestitionen in die Infrastruktur und sehen bereits die Erfüllung ihrer Basisaufgaben und ihre finanzielle Autonomie gefährdet. Seit Monaten weisen Vertreter:innen der Kommunalpolitik auf die prekäre finanzielle Situation hin. Dutzende Gemeindevertretungen haben Petitionen an den Oö. Landtag gerichtet und um finanzielle Hilfestellung ersucht.

Das Land Oberösterreich würde über ein hohes Potential zur Entlastung der Gemeinden verfügen. Der Landesrechnungshofbericht über den Rechnungsabschluss 2023 beziffert den wirtschaftlichen Transfersaldo zu Lasten der Gemeinden und Städte mit 424,5 Millionen Euro. Diese strukturelle Schieflage im Finanzausgleich lässt sich nicht durch jährliche Sonderpakete bei den Bedarfszuweisungen auflösen. Es braucht eine Änderung der komplexen Zahlungsströme zwischen Land und Gemeinden.

Die von den Gemeinden abzuführenden Sprengelbeiträge für Krankenanstalten des Landes und anderer Rechtsträger belaufen sich im Voranschlag für das Finanzjahr 2025 auf insgesamt rund 570,1 Millionen Euro. Da die Steuerungskompetenz für das Gesundheitswesen auf der Landesebene liegt, sollte das Land – nach dem Prinzip „wer zahlt schafft an“ – die Finanzierung der Krankenhäuser alleine tragen. Im Sinne einer Entflechtung der Transfers wäre im Ausgleich eine vollständige Finanzierung der Kinderbildung und -betreuung durch die Gemeinden zu prüfen.

Die unterzeichneten Abgeordneten fordern die Abschaffung der nicht zweckgebundenen Landesumlage, welche für 2025 mit 150 Millionen Euro veranschlagt ist, als nachhaltige finanzielle Abhilfe für die Kommunalbudgets. Gleichzeitig erinnern sie Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer an seine bereits im Juni 2018 medial angekündigte Gesprächsbereitschaft über eine Reform der Finanzströme in Oberösterreich.

Eine Reform ist dringend notwendig, damit alle oberösterreichischen Gemeinden die finanziellen Herausforderungen in Bereichen wie Kinderbetreuung, Pflege, Digitalisierung, Energiewende oder Katastrophenschutz zum Wohle ihrer Bürger:innen bewältigen können.

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