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Landtagsausschuss: Leasing-Fahrrad-Modelle auch für Landes- und Gemeindebedienstete ermöglichen

28. Mai 2024

Landtagsausschuss: Leasing-Fahrrad-Modelle auch für Landes- und Gemeindebedienstete ermöglichen

SP-LAbg. und Personalvertreterin Renate Heitz: „Nach positiver Auskunft aus dem Finanzministerium ist nun Landesspitze gefordert!“

SP-LAbg. Heitz fordert im morgigen Verfassungsausschuss, dass endlich auch Landes- und Gemeindebedienstete in Oberösterreich ein Leasingfahrrad (Jobrad) nutzen können. Für öffentlich Bedienstete in OÖ gibt es diese Möglichkeit nämlich derzeit nicht, weshalb der Oö. Landtag bereits im Juni 2023 mit einer einstimmig beschlossenen Resolution an die Bundesregierung herantrat (Beilage 547/2023) – mittlerweile liegt das Antwortschreiben der Bundesregierung an den Oö. Landtag vor. „Finanzminister Magnus Brunner betont, dass es im Rahmen der Sachbezugswerte-Verordnung keine Probleme für ein Jobrad-Modell im öffentlichen Dienst gibt und somit steht einer Einführung im Landes- und Gemeindedienst nichts im Wege. Nun ist Personalreferent LH Stelzer am Zug, um dafür zu sorgen, dass sich auch Landes- und Gemeindebedienstete bei der Anschaffung eines Fahrrads mit einer Leasingvariante gegenüber eines Kaufs rund 30 Prozent sparen“, erläutert FSG-Personalvertreterin SP-LAbg. Heitz. Der SP-Antrag (Beilage 843/2024) wurde in der Mai-Landtagssitzung eingebracht.

Finanzminister sieht seitens des Bundes keine Hürden für Jobradmodelle im öffentlichen Dienst

Aufgrund steuerrechtlicher Bestimmungen hatten ÖVP und FPÖ Bedenken bei der Einführung eines „Leasing-Fahrrad“-Modells, weshalb vor etwa einem Jahr eine Resolution an die Bundesregierung im Oö. Landtag einstimmig beschlossen wurde. Das Schreiben, in dem die Bundesregierung ersucht wird, die rechtlichen Rahmenbedingungen dahingehend anzupassen, um auch Landesbediensteten die Inanspruchnahme eines „Leasing-Fahrrads“ zu ermöglichen, erreichte die Bundesregierung jedoch erst im Februar 2024. „Es ist nun knapp ein Jahr vergangen, seit der Oö. Landtag diese Resolution beschlossen hat und nun liegt es schwarz auf weiß vor, dass das Land jederzeit problemlos ein Leasing-Fahrrad-Modell einführen kann und keine rechtlichen Gründe dagegensprechen. Ich erwarte mir nun also umso mehr Tempo bei der Einführung“, so SP-LAbg. Heitz. Im Antwortschreiben der Bundesregierung, das seit April 2024 vorliegt, lautet der wesentliche Teil auf diesen Beschluss: „Es ist aus Sicht des Bundesministeriums für Finanzen nicht nachvollziehbar, inwiefern das Fehlen einer ‚entsprechenden steuerrechtlichen Bestimmung‘ einer Regelung nach dem Vorbild des § 20e Gehaltsgesetz 1956 auf Länderebene entgegenstünde. Die steuerrechtliche Grundlage für die Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Fahrrads – im Rahmen privatrechtlicher wie auch öffentlich-rechtlicher Dienst- und Beschäftigungsverhältnisse – bildet § 4b Sachbezugswerteverordnung, BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 504/2022.“.

Foto: Land OÖ

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