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UA Raumordnung: SPÖ fordert Tempo bei Einführung einer Leerstandsabgabe in OÖ

17. April 2024

UA Raumordnung: SPÖ fordert Tempo bei Einführung einer Leerstandsabgabe in OÖ

SP-Heidi Strauss: „Durch aktive Raumordnungspolitik endlich leistbaren Wohnraum sichern und Boden schützen“

Der Nationalrat erteilt den Ländern heute grünes Licht zur Einführung einer Leerstandsabgabe, weshalb SPÖ-Raumordnungssprecherin Strauss im morgigen Unterausschuss Raumordnung einmal mehr Tempo von LR Achleitner einfordert. „Der Ball liegt nun bei Achleitner, um durch aktive Raumordnungspolitik endlich nachhaltig leistbaren Wohnraum in Oberösterreich zu sichern! Die rasche Einführung einer Leerstandsabgabe in Oberösterreich wäre ein wichtiger erster Schritt für leistbaren Wohnraum und den Schutz unseres Bodens“, so Heidi Strauss. Neben der Einführung einer Leerstandsabgabe fordert Strauss außerdem den Schutz von Boden durch die Mobilisierung von unbebautem Bauland.

Schwarzblaue Blockade von leistbarem Wohnraum und Bodenschutz

Der SPÖ Klub brachte in den vergangenen Monaten bereits einige Initiativen ein, um Oberösterreich durch aktive Raumordnungspolitik nach vorne zu bringen. Strauss betont dazu: „Aktive Raumordnungspolitik könnte viele der derzeitigen Probleme lösen! Während andere Bundesländer wie Vorarlberg, Tirol oder Salzburg schon längst ins Tun gekommen sind und bereits Maßnahmen gegen unnötigen Bodenverbrauch oder die Spekulation mit wertvollem Wohnraum setzen, so scheitern wir in Oberösterreich immer wieder am Widerstand von ÖVP und FPÖ – wie die Landtagssitzung vergangen Donnerstag erneut gezeigt hat. Doch damit das Leben in Oberösterreich lebenswert bleibt, braucht es endlich eine aktive Raumordnungspolitik – sowohl um leistbaren Wohnraum zu sichern, als auch um unseren Boden zu schützen! Die Vorschläge dafür liegen auf dem Tisch und LR Achleitner, muss endlich ins Tun kommen“. In der April-Landtagssitzung forderte der SPÖ Klub die rasche Einführung einer Leerstandsabgabe in Oberösterreich (Beilage 812/2024), den Schutz von Boden u.a. durch ein Leerstandskataster und Grünraum- und Raumordnungsprogramme (Beilage 772/2024) sowie Maßnahmen gegen Baulandspekulation (Beilage 819/2024 oder 493/2023).

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