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SPÖ sieht mit Gemeindebund-Bodenschutzplan langjährige Forderungen bestätig

21. März 2024

SPÖ sieht mit Gemeindebund-Bodenschutzplan langjährige Forderungen bestätig

Nun gilt es Vorschläge zu Parzellengrößen, Rückwidmungen und Betriebsbaugebieten in OÖ verbindlich umzusetzen!

SPÖ-Strauss

SPÖ-Raumordnungssprecherin Heidi Strauss begrüßt die vom Gemeindebund gestern präsentierten Vorschläge für einen kommunalen Bodenschutzplan: „Unsere Kommunen haben sich über ihre eigene Interessensvertretung einen praxistauglichen Werkzeugkoffer zurecht gelegt, der auch den langjährigen Forderungen der Sozialdemokratie entspricht. Nun gilt es diese Eckpunkte zum Bodenschutz in das oberösterreichische Raumordnungsrecht zu übertragen. Wir brauchen endlich verbindliche Regeln hin zu sparsameren Parzellengrößen, gegen das Horten von Bauland durch neue Rückwidmungsmöglichkeiten und verstärkte interkommunale Zusammenarbeit bei Betriebsbaugebieten“, sieht Strauss den zuständigen Landesrat Achleitner am Zug, auf dieser Basis gemeinsam mit dem Oö. Gemeindebund Reformvorschläge für unser Bundesland auszuarbeiten. In Oberösterreich gibt es im Kampf gegen den Bodenfraß noch keine Maximalgrößen von Parzellen und wenig wirksame Mittel für eine tatsächliche Mobilisierung der oft seit Jahrzehnten gewidmeten spekulativen Baulandreserven.

11.000 ha Bauland werden in OÖ als Anlageobjekt gehortet

Laut einer Anfragebeantwortung an den SPÖ-Klub aus dem Vorjahr waren in Oberösterreich im Jänner 2023 gut 11.000 ha als Bauland gewidmet aber unbebaut. „Wenn Gemeinden hier endlich auch eine spürbare Mobilisierung erreichen können, bleibt andernorts Boden für weitere neue Baugebiete eingespart. Die Frage muss lauten, auf dem Markt anbieten oder in Grünland rückwidmen. Das senkt auch die Preise für interessierte Häuslbauer und die gemeinnützigen Bauträger. Die vom Gemeindebund dazu vorgeschlagene entschädigungslose Rückwidmungsoption ist jedenfalls ein scharfes aber umso wirksameres Instrument, das in Oberösterreich bislang fehlt“, fordert Strauss Anpassungen im Oö. Raumordnungsgesetz. Auch die im Bodenschutzplan angeregte Maximalgröße von Bauparzellen bei 700 Quadratmeter ist für die Abgeordnete ein guter Richtwert: „Bodenfraß und Klimakrise erfordern einen Paradigmenwechsel weg von Mindestgrößen hin zu Obergrenzen, Grüngürteln und landwirtschaftlichen Vorrangzonen“.

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