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Reform der Vergaberichtlinien zur Stärkung europäischer Industriearbeitsplätze und guter Umwelt- und Sozialstandards

Der Oö. Landtag möge beschließen:

Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, die Entscheidung der Bundesbeschaffung GmbH zugunsten der BYD-Elektrofahrzeuge bis zum Abschluss der Untersuchungen durch die Kommission auszusetzen, die Vergaberichtlinien zu überarbeiten und eine Neuausschreibung unter Berücksichtigung europäischer Industriearbeitsplätze sowie guter Ökologie- und Sozialstandards in die Wege zu leiten.

Begründung

Wie im Dezember 2023 bekannt wurde, hat BYD den Zuschlag für relevante Teile der E-PKW-Flotte von der Bundesbeschaffung GmbH erhalten. Jedoch hatte die Europäische Kommission bereits im Oktober 2023 eine Untersuchung zu den Importen von Elektrofahrzeugen aus China eingeleitet. Angekündigt worden war die Untersuchung von Kommissionspräsidentin von der Leyen bereits im September. Es ist nicht nachvollziehbar, dass BYD Teile des Zuschlags erhielt, obwohl ein konkreter Verdacht auf Wettbewerbsverzerrung durch Subventionen des chinesischen Staates vorliegt und bereits eine Untersuchung aufgrund dieses Verdachts eingeleitet wurde.

Die Fahrzeuge der staatlichen Behörden in unter anderem Oberösterreich laufen nun Gefahr, jene zu sein, die unter Verdacht stehen, den Zuschlag vor allem deswegen erhalten zu haben, weil möglicherweise mit illegalen und wettbewerbsverzerrenden Subventionen in das Vergaberechtsverfahren eingegriffen wurde.

Im Wirtschafts- und Arbeitsstandort Oberösterreich muss ein größerer Fokus auf eine ausgewogene, transparente und faire Vergabepraxis zur Stärkung der heimischen Sozial- und Arbeitsstandards gelegt werden. Dabei gilt es, neben der Erfüllung der Verwaltungsaufgabe, sicherzustellen, auch die Methoden und Vorgehensweisen kritisch zu berücksichtigen, mit denen diese Erfüllung erfolgt. Sekundärzwecke wie der Schutz von Industriearbeitsplätzen müssen daher verstärkt in den Vergabeprozessen berücksichtigt werden. Das Vertrauen des Vergaberechts auf den freien Markt und den Wettbewerb ist nicht ausreichend. Es braucht klare Regelungen, welchen Kriterien bzw. Sekundärzwecken ein Auftrag entsprechen muss. Das Land OÖ als öffentliche Hand hat Vorbildfunktion, weshalb der bloße Anschein von Unregelmäßigkeiten bei der Produktion und der Anschaffung der Behördenwagen beachtet werden muss. Durch die Sichtbarkeit der PKWs in der Öffentlichkeit ist es umso wichtiger, dass die Fahrzeuge jedenfalls unter fairen und nachhaltigen Bedingungen erzeugt werden. Ein Verdacht auf Wettbewerbsverzerrungen im Vergabeverfahren würde dem Ansehen des Landes OÖ schaden.

Das Vergaberecht ist längst kein reines Verfahrensrecht mehr, sondern hat sich zu einem materiellen Beschaffungsrecht entwickelt, bei dem Sekundärzwecke immer stärker berücksichtigt werden. Diese Entwicklung ermöglicht es, den Herausforderungen der Gegenwart, wie beispielsweise dem Klimawandel entgegenzutreten. Nicht nur Nachhaltigkeit, sondern auch Sozial- und Produktionsstandards sowie der Schutz der europäischen Wirtschaft vor Wettbewerbsverzerrungen müssen künftig im Vergabeverfahren stärker berücksichtigt werden. Unter Berücksichtigung des aktuellen Falls, bei dem BYD trotz laufender Untersuchungen zu möglichen Wettbewerbsverzerrungen den Zuschlag erhalten hat, soll die Entscheidung zugunsten von BYD bis zum Abschluss der Untersuchungen durch die Kommission ausgesetzt werden. Daraufhin sind die Vergaberichtlinien zu überarbeiten und es ist eine Neuausschreibung unter Berücksichtigung der europäischen Industriearbeitsplätze und guter Ökologie- und Sozialstandards durchzuführen.

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