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Abänderungsantrag zur Budgetgruppe 4 „Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung“ betreffend Erhöhung der Mittel für Wohnbauförderung

Der Oö. Landtag möge beschließen:

  1. Der im Abschnitt 1/48 „Wohnbauförderung“ veranschlagte Betrag im Finanzierungshaushalt wird von 320.348.200 Euro um 100.000.000 Euro auf 420.348.200 Euro erhöht. Der Ergebnishaushalt wird entsprechend angepasst.

Begründung

Die erhebliche Inflation, die verschärften Kreditvergaberichtlinien (KIM-Regulierung) in Kombination mit hohen Immobilienpreisen und stagnierenden Einkommen hindern viele Menschen daran, ihren Wunsch nach den eigenen vier Wänden zu verwirklichen. Durch die Aufstockung der Wohnbauförderung um 100.000.000 Euro schafft die Politik leistbaren Wohnraum und macht Neubauprojekte und Wohnungssanierungen bezahlbar. Außerdem federt die gezielte Wohnbauförderung langfristig den Konjunktureinbruch in der Bauwirtschaft ab, ermöglicht die Sanierung von Häusern, die in einem schlechten thermisch-energetischen Zustand sind, führt zu nachhaltigen Energieeinsparungen und sichert langfristig Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft. Die rollierende Inflation, welche bei den Kollektivlohnverhandlungen außer Streit gestellt wurde, liegt bei 9,6 Prozent. Das veranschlagte Budget wurde, trotz hoher Inflation und Anstieg des Baukostenindexes, im Vergleich zum Vorjahr nur um 6,5 Mio. Euro angehoben. Diese Erhöhung entspricht einer Steigerung von lediglich 2,1 Prozent.

Da durch die Schaffung von leistbarem Wohnen dem Problem der Inflation entgegengewirkt wird, wird von den unterzeichneten Abgeordneten ein entsprechend höherer Betrag für den Wohnbau gefordert, um bezahlbares, zeitgemäßes und nachhaltiges Wohnen zu ermöglichen. 

Damit wird den Forderungen der „Baupakt-Partnern“ bestehend aus Gewerkschaft, Wirtschaftskammer und Global 2000 entsprochen.

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