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Budgetwahrheit und Transparenz im Oö. Landeshaushalt

Der Oö. Landtag möge beschließen:

Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, im Sinne der Budgetwahrheit und Transparenz die übertragenen Ausgabenkredite im Landeshaushalt (sogenannte „Ü-Mittel“) im Einklang mit den Empfehlungen des Landesrechnungshofs auf ein bedarfsgerechtes Ausmaß, zumindest auf deutlich unter 10 % der Auszahlungen eines Jahresbudgets, zu reduzieren.

Begründung

Der hohe Stand bei den sogenannten Übertragungsmitteln wird durch den Oö. Landesrechnungshof seit Jahren kritisch gesehen. Nichtsdestotrotz haben sich diese Ü-Mittel von 547,7 Millionen Euro im Rechnungsabschluss 2017 auf 1.192,7 Millionen Euro im Jahr 2022 nahezu verdoppelt und einen Rekordstand erreicht. Medienberichten ist zu entnehmen, dass der dafür zuständige Finanzreferent nun beabsichtigt, den Stand an Ü-Mitteln um 200 Millionen Euro zu reduzieren. Die unterzeichneten Abgeordneten nehmen das grundsätzlich positiv zur Kenntnis, wobei dies noch lange nicht der Forderung des Landesrechnungshofs entspricht. Schließlich stellen die aktuellen Übertragungsmittel ein „Zusatzbudget“ in der Höhe von rund 15% der veranschlagten Auszahlungen (Stand Rechnungsabschluss 2022) dar. Dieses Zusatzbudget widerspricht dem Jährlichkeitsprinzip sowie der Budgetwahrheit und schränkt darüber hinaus die Budgethoheit des Oö. Landtags massiv ein.

Die unterzeichneten Abgeordneten fordern die Oö. Landesregierung daher auf, die Übertragungsmittel im Landeshaushalt auf ein bedarfsgerechtes Ausmaß, entsprechend der Empfehlung des Landesrechnungshofs aber deutlich unter 10% der Auszahlungen eines Jahresbudgets zu reduzieren.

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