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Verantwortung im Rahmen der Gesetzgebung wahrnehmen

Der Oö. Landtag möge beschließen:

Der Oö. Landtag bekennt sich dazu, zur Vorberatung von Gesetzesvorhaben jedenfalls einen Unterausschuss einzusetzen, es sei denn, alle im Oö. Landtag vertretenen Klubs erachten dies als nicht notwendig. Diesbezügliche Anpassungen der Oö. Landtagsgeschäftsordnung 2009 (Oö. LGO) werden jedenfalls im Zuge der nächsten Oö. LGO-Novelle beschlossen.

Begründung

Die Gesetzgebung des Landes wird vom Landtag ausgeübt. Rechtlich verbindliche Regelungen können weitreichende Auswirkungen auf die Bürger:innen und das gesellschaftliche Zusammenleben haben. Der Beschluss eines Gesetzesvorschlags erfordert daher ein besonderes Maß an Sensibilität und Sorgfalt seitens des Landtags und seiner Mitglieder.

Die Oö. Landtagsgeschäftsordnung sieht die Möglichkeit vor, zur Vorbereitung einzelner Verhandlungsgegenstände einen Unterausschuss einzusetzen. Insbesondere bei weitreichenden und/oder strittigen Gesetzesvorschlägen war es bisher im Oö. Landtag üblich, Unterausschüsse einzusetzen, um die geplanten Änderungen eingehend beraten zu können. Im Rahmen dieser Unterausschüsse haben die Abgeordneten durch die Einladung von Auskunftspersonen in der Regel die Gelegenheit, Einblicke aus der Praxis zu bekommen und sich insbesondere über etwaige Bedenken zu informieren, die im Rahmen des Begutachtungsverfahrens aufkamen, seitens des zuständigen Regierungsmitglieds in der Regierungsvorlage aber nicht berücksichtigt wurden. Gleichzeitig können sich die Abgeordneten mit dem zuständigen Regierungsmitglied eingehend über die Verwaltungspraxis austauschen. Selbst wenn der Beschluss eines Gesetzes aus unterschiedlichen Gründen einem gewissen Zeitdruck ausgesetzt war, konnten im Einvernehmen zwischen den Klubs immer Lösungen gefunden werden, die eine eingehende Beratung und rechtzeitige Beschlussfassung garantierten.

Immer öfter kommt es in der jüngeren Vergangenheit aber vor, dass Regierungsvorlagen mit einer kurzen Behandlung im Rahmen einer einzigen Ausschusssitzung einfach durchgewunken werden, obwohl sich mehrere Landtagsabgeordnete für eine eingehendere
Diskussion aussprechen, um eine sachliche und sorgfältige gesetzgeberische Arbeit zu gewährleisten. Die unterzeichneten Abgeordneten sind der Auffassung, dass diese Entwicklung der Qualität des Gesetzgebungsprozesses in Oberösterreich schadet. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass Fraktionen im Oö. Landtag vertreten sind, die nicht Teil der Oö. Landesregierung sind, wären ausführliche Diskussionen im Oö. Landtag über geplante Gesetzesvorhaben vielmehr angezeigt. Der Oö. Landtag soll sich daher dringend verpflichten, Vorlagen der Oö. Landesregierung, sofern es sich bei diesen um Gesetzesvorschläge handelt, im Rahmen eines Unterausschusses, gegebenenfalls auch unter Einbeziehung von Expert:innen eingehend zu beraten. In der Praxis kann es vorkommen, dass einzelne Gesetzesnovellen lediglich notwendige Anpassungen erfordern, die unstrittig sind. Daher soll von dieser verpflichtenden Einsetzung eines Unterausschusses dann abgesehen werden können, wenn keiner der im Oö. Landtag vertretenen Klubs die Einsetzung eines Unterausschusses als notwendig erachtet.

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