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Finanzierung des Schwimmunterrichts an Pflichtschulen

Der Oö. Landtag möge beschließen:

Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass die Finanzierung des Schwimmunterrichts an Pflichtschulen zur Gänze vom Bund getragen wird.

Begründung

Dass möglichst alle Menschen die lebenserhaltende und lebensrettende Fähigkeit des Schwimmens ausreichend erlernen, muss ein gesamtgesellschaftliches Anliegen sein. Insbesondere dem Schwimmunterricht im Kindesalter an den Pflichtschulen kommt für dieses Ziel eine besonders entscheidende Rolle zu. Gerade in den letzten Pandemie-Jahren konnte aber der Schwimmunterricht über längere Lockdown-Phasen hinweg kaum durchgeführt werden, wodurch dieses rettende Können der betroffenen Kinder dauerhaft leidet.

Während an Mittelschulen eigene Sportlehrerinnen und Sportlehrer zur Verfügung stehen, machen gerade Volksschulen oftmals von der Möglichkeit Gebrauch, mit Externen gemeinsam ein attraktives Angebot für die Vermittlung von Schwimmkompetenzen zu gestalten. Durch diese externen Angebote entstehen natürlich nicht unbeträchtliche Kosten, die entsprechend vergütet werden müssen. Oftmals wird derzeit von den Gemeinden als Schulerhalter der Pflichtschulen erwartet, diese Aufwendungen zu tragen. Weil Schwimmen aber als ein fixer Bestandteil des Lehrplanes definiert ist und der Bund diesen Lehrplan alleinig erstellt, wäre es folgerichtig, dass auch die Kosten eines attraktiven Schwimmunterrichts alleine vom Bund zu decken sind. Um den Schwimmunterricht vor Ort für alle Schüler und Schülerinnen und deren Eltern kostenlos (elternbeitragsfrei) zu ermöglichen und den finanziell ohnehin unter enormem Druck stehenden Gemeinden eine ungerechtfertigte Last abzunehmen, fordern die unterzeichneten Abgeordneten auch die Sicherstellung der Kostentragung des Bundes für die Benützung des Schwimmbads und für den Transport zum Schwimmbad.

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