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Rechtsanspruch auf kostenfreie Kinderbildung ab dem 1. Lebensjahr

Der Oö. Landtag möge beschließen:

Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, sich bei den Finanzausgleichsverhandlungen mit der Bundesregierung für höhere Mittel für Länder und Gemeinden aus dem Finanzausgleich einzusetzen, um den Rechtsanspruch auf kostenfreie Kinderbildung ab dem 1. Lebensjahr flächendeckend umsetzen zu können.

Begründung

Der Ausbau von Kinderbildungseinrichtungen geht in Österreich nur schleppend voran.  Oberösterreich steht mit einem Anteil an Kinderbildungsangeboten, welche die Kriterien des Vereinbarkeitsindex von Familie und Beruf (VIF-Kriterien) erfüllen, gegenüber den anderen Bundesländern am schlechtesten da. Wie die Arbeiterkammer in ihrem Frauenmonitor erhoben hat, gibt es in Oberösterreich für lediglich 4,7 Prozent der Unter-Dreijährigen und 24,6 Prozent der Drei- bis Sechsjährigen einen Kinderbildungsplatz, der den VIF-Kriterien entspricht. Unser Bundesland belegt im Ländervergleich damit die letzte Stelle. Der bundesweite Durchschnitt dagegen liegt immerhin bei 46,1 Prozent.

Bei der Betreuungsquote der Unter-Dreijährigen weist Oberösterreich in der Kindertagesheimstatistik der Statistik Austria zuletzt mit 19,6 Prozent auch nur den vorletzten Platz im Bundesländervergleich auf. Der Österreich-Durchschnitt ist hier 30,9 Prozent, in Wien ist die Quote mit 44,3 Prozent nochmal deutlich höher.

Um schon alleine die genannten Durchschnittswerte als Zwischenziele zu erreichen, ist eine enorme finanzielle Kraftanstrengung für unser Bundesland notwendig. Daher muss auch die Oö. Landesregierung höchstes ureigenes Interesse daran haben, dass es im Zuge der Finanzausgleichsverhandlungen zu einer stärkeren Finanzierung des Kinderbildungsbereiches durch den Bund kommt, sodass nicht nur ein Aufholprozess bei den Kindergarten- und Krabbelstubenplätzen, sondern insbesondere auch ein flächendeckender Rechtsanspruch auf Kinderbildung ab dem 1. Lebensjahr in unserem Bundesland und ganz Österreich Realität werden können.

Laut dem Budgetvoranschlag des Bundes für das Jahr 2023 sollen der prozentuelle Anteil der Unter-Dreijährigen und der Drei- bis Sechsjährigen, die eine Kinderbildungseinrichtung besuchen, lediglich um 1 Prozent steigen. Für den Ausbau dieser Einrichtungen sollen Länder und Gemeinden sorgen, die aber aufgrund der Teuerung real deutlich weniger Geld vom Bund erhalten. Denn bei der Erstellung des Budgetvoranschlages war die aktuelle Höhe der Inflationsrate noch nicht absehbar. Es gehen sich daher für die Länder und Gemeinden mit den zugeteilten Budgetmitteln tatsächlich weniger Kinderbetreuungsplätze aus als geplant. Hinzu kommt, dass die Länder und Gemeinden natürlich auch in allen übrigen Wirkungsbereichen mit der hohen Inflationsrate zu kämpfen haben. Die gestiegenen Energiekosten reißen ein großes Loch in die Gemeindekassen. Zusätzlich belasten die gestiegenen Lohnkosten die Budgets. Für viele Gemeinden ist es daher nicht möglich, in große Projekte zu investieren. Gemeinden müssen diese vorfinanzieren und erhalten erst nach Abschluss der Projekte finanzielle Mittel von den Ländern. Für die Finanzierung müssen die Gemeinden Kredite aufnehmen, die steigenden Zinsen machen manche Bauprojekte dann unmöglich.

Aktuell herrscht in vielen Bereichen Arbeitskräftemangel. Im Gegenzug würden viele Frauen gerne arbeiten gehen, können das aber aufgrund von fehlenden Kinderbildungseinrichtungen nicht. Dabei drängen gerade sie unter anderem aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten auf den Arbeitsmarkt. Laut einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes Spectra im Auftrag der Industriellenvereinigung OÖ sehen 85 Prozent der Landsleute die fehlenden Kinderbetreuungsangebote voll und ganz oder teilweise für den akuten Fachkräftemangel verantwortlich.

Der Ausbau von Kinderbildungseinrichtungen ist somit für die Familien und Wirtschaft von essentieller Bedeutung und hängt ganz maßgeblich vom Willen und dem Einsatz der Landespolitik für eine nachhaltig gesicherte Finanzierung ab. Dementsprechend ist es dringend notwendig, die Mittel des Bundes für die Länder und Gemeinden für den Ausbau der Kinderbildungseinrichtungen im Zuge der Finanzausgleichsverhandlungen zu erhöhen und für unser Bundesland zu lukrieren. Auf diese Weise ist sowohl den Familien geholfen als auch dem Arbeitsmarkt und Oberösterreich wird dem Anspruch als „Land der Möglichkeiten“ gerecht.

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