SPÖ Landtagsklub

Möglichkeiten, wie du die SPÖ unterstützen kannst

Mitmachen

Finanzierung des Schwimmunterrichts an Pflichtschulen

Der Oö. Landtag möge beschließen:

Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, die Finanzierung der für den Schwimmunterricht an Pflichtschulen erforderlichen zusätzlichen Lehrpersonen zu übernehmen, bis mit dem Bund eine dauerhafte Regelung gefunden wurde, dass dieser die anfallenden Kosten trägt.

Begründung

Dass möglichst alle Menschen die lebenserhaltende und lebensrettende Fähigkeit des Schwimmens ausreichend erlernen, muss ein gesamtgesellschaftliches Anliegen sein. Insbesondere dem Schwimmunterricht im Kindesalter an den Pflichtschulen kommt für dieses Ziel eine besonders entscheidende Rolle zu. Gerade in den letzten Pandemie-Jahren konnte aber der Schwimmunterricht über längere Lockdown-Phasen hinweg kaum durchgeführt werden, wodurch dieses rettende Können der betroffenen Kinder dauerhaft leidet.

Während an Mittelschulen eigene Sportlehrer:innen zur Verfügung stehen, ergibt sich an den Volksschulen mit ihrem Klassenlehrer:innensystem jedoch überwiegend die Problematik, dass keine Lehrperson für den Schwimmunterricht einer Klasse von einer anderen Klasse abgezogen werden kann. Es braucht also für die Schwimmeinheiten externe Lehrkräfte, die auch für den entsprechenden Zeitaufwand vergütet werden müssen. Wie eine Eingabe der Gemeinde Regau an den Oö. Landtag von 10. Februar 2023 aufzeigt, ergeben sich in der dortigen Volksschule mit 4 Klassen und 79 Schüler:innen im heurigen Jahr beispielsweise Kosten im Umfang von 25 Euro pro Schüler:in und in Summe 1.975 Euro.

Im derzeit geltenden Erlass der Oö. Bildungsdirektion (11.04.2022, GZ: Präs/3a-23/0004-2022) wird eindeutig festgehalten, dass die Einbeziehung des Schwimmens in den Unterricht (Leibesübungen) in allen Lehrplänen für alle Schulstufen verankert ist. Des Weiteren heißt es darin betreffend die Kostentragung für zusätzlich benötigtes Lehrpersonal: „Es steht fest, dass die Erziehungsberechtigten von den Kostenbeiträgen für zusätzliche Schwimmlehrer aufgrund der Schulgeldfreiheit jedenfalls befreit sind.“

Da es demgegenüber aber keine klare Regelung gibt, wer letztendlich anstatt der Eltern für die Kosten für das zusätzliche Schwimmlehrpersonal aufzukommen hat, wird von den Gemeinden als Schulerhalter der Pflichtschulen erwartet, diese Aufwendungen zu tragen.

Weil Schwimmen aber als ein fixer Bestandteil des Lehrplanes definiert ist und der Bund diesen Lehrplan alleinig erstellt und das Land als Dienstgeber der Pflichtschullehrer:innen für

die Auszahlung der Lehrer:innengehälter verantwortlich ist, wäre es folgerichtig, dass auch die Kosten der zusätzlichen Stunden für Schwimmlehrpersonal grundsätzlich vom Bund gedeckt werden. Um den Schwimmunterricht vor Ort nicht zu gefährden und den finanziell ohnehin unter enormem Druck stehenden Gemeinden eine ungerechtfertigte Last abzunehmen, sollte das Land OÖ einstweilen die Finanzierung der zusätzlichen Schwimmlehrer:innen für den Bund übernehmen, bis eben eine dauerhafte Finanzierungslösung mit der Bundesregierung vereinbart ist.

Social Media Kanäle

Nach oben