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Überfällige Wertanpassung des Kilometergeldes

Der Oö. Landtag möge beschließen:

Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, sich bei der Bundesregierung für eine angemessene Wertanpassung des seit 2008 nicht mehr erhöhten amtlichen Kilometergeldes mit der Wirkung ab 01. Jänner 2022 einzusetzen.

Begründung

Der Sinn und Zweck des amtlichen Kilometergeldes ist, dass Arbeitnehmer:innen alle Kosten, die durch die Verwendung eines privaten Kraftfahrzeuges für dienstliche Fahrten entstehen, steuerfrei abgedeckt werden. Zu den Kosten zählen ua: Wertverlust des Fahrzeuges durch Abnützung, Treibstoff, Wartung und Reparaturen aufgrund des laufenden Betriebes, Steuern und (Park-)Gebühren, Versicherungen, Finanzierungskosten (Kredit- oder Leasingraten), Mautgebühren und Mitgliedsbeiträge bei Autofahrerclubs.

Die Kilometergeldentschädigungen wurden zuletzt für Pkw/Kombi im Jahr 2008 auf die geltenden € 0,42 pro Kilometer angepasst. Der Verbraucherpreisindex (Basis 2005) ist seither bis September 2022 um 40 % gestiegen (Wert 2008: 107; Wert September 2022: 150,1). Alleine die Treibstoffpreise sind seit der letzten Anpassung um über 60 % gestiegen. Mitzudenken sind auch die gegenwärtigen monatlichen Teuerungsraten von über 10 % im Jahresvergleich. Somit ist die Wertanpassung des Kilometergeldes überfällig, dringend und mit Rückwirkung Jänner 2022 durchzuführen. Dass die Notwendigkeit zur Anpassung des amtlichen Kilometergeldes besteht, wird durch den unlängst von der Landesregierung beschlossenen „Mobilitätsbonus“, in Höhe von 6 Cent pro mit dem Privat-Pkw gefahrenen Kilometer in mobilen Diensten nach dem Oö. Sozialhilfegesetz zusätzlich zum geltenden amtlichen Kilometergeld, verdeutlicht.

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