SPÖ Landtagsklub

Möglichkeiten, wie du die SPÖ unterstützen kannst

Mitmachen

SPÖ macht im Landtag Druck für höheres Kilometergeld 

7. November 2022

SPÖ macht im Landtag Druck für höheres Kilometergeld 

Keine Anpassung seit 2008!

Arbeitsmarktsprecher Schaller

In der kommenden Landtagssitzung am Donnerstag wird die SPÖ einen Dringlichkeitsantrag für eine Wertanpassung des amtlichen Kilometergeldes an die Bundesregierung richten. „Die Kilometergeldentschädigungen wurden zuletzt für PKW im Jahr 2008 mit den geltenden 42 Cent pro Kilometer festgesetzt. Der Verbraucherpreis ist seither aber um 40 Prozent gestiegen, der Treibstoffpreis hat sich sogar um 60 Prozent erhöht. Alleine das ist Indiz, dass dienstliche Fahrten mit dem eigenen PKW mittlerweile deutlich zu Lasten der Arbeitnehmer:innen gehen, sprich sie bleiben auf den Mehrkosten sitzen. Die zuständige Bundesregierung muss hier rasch handeln, damit die Betroffenen nicht in Zeiten extremer Teuerung noch länger eigentliche Mehrkosten ihrer Dienstgeber auf den eigenen Schultern tragen müssen“, fordert SPÖ-Arbeitsmarktsprecher Hans Karl Schaller.

Kostendeckung für Arbeitnehmer:innen als Fahrzeughalter nicht mehr gegeben

Der Sinn und Zweck des amtlichen Kilometergeldes ist, dass Arbeitnehmer:innen alle Kosten, die durch die Verwendung eines privaten Kraftfahrzeuges für dienstliche Fahrten entstehen, steuerfrei abgedeckt werden. Zu den Kosten zählen ua: Wertverlust des Fahrzeuges durch Abnützung, Treibstoff, Wartung und Reparaturen aufgrund des laufenden Betriebes, Steuern und (Park-)Gebühren, Versicherungen, Finanzierungskosten (Kredit- oder Leasingraten), Mautgebühren und Mitgliedsbeiträge bei Autofahrerclubs. Durch die eklatante Teuerung seit 2008 kann der bisherige Satz von 42 Cent all diese Kostenanteile nicht mehr ausgleichen. Die SPÖ-Initiative fordert eine rückwirkende Erhöhung mit 1. Jänner 2022 um den entstandenen Nachteil für die Arbeitnehmer seit Jahresbeginn jedenfalls auszugleichen.

Sozialberufe und Frauen besonders betroffen

Besonders betroffen sind Menschen in der Sozialarbeit und in der mobilen Altenbetreuung, die Großteils mit eigenen Autos von einem zum anderen Klienten fahren müssen. „Vorwiegend Frauen haben dadurch Mehrkosten von 20-40 Euro pro Woche. Diese müssen sie aus ihrem Nettoeinkommen bestreiten. Kostenwahrheit für die Arbeitnehmer:innen erfordert den vollen Inflationsausgleich“, steht für Schaller fest.

Social Media Kanäle

Nach oben