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Energie-Teuerungsausgleich des Landes für oö. Gemeinden

Der Oö. Landtag möge beschließen:

Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, dem Oö. Landtag ein Soforthilfeprogramm zur raschen finanziellen Entlastung der oö. Gemeinden von der Teuerungswelle bei Energie vorzulegen, damit die Leistungen der Daseinsvorsorge für die BürgerInnen aufrechterhalten werden können.

Begründung

Alle oö. Gemeinden sind von der aktuellen Teuerungswelle betroffen, manche massiv. Vor allem die Kostenexplosion bei den Energiepreisen bereitet Kopfzerbrechen. Im Energiebereich gibt es für das laufende Budget oft noch keine Auswirkungen, aber spätestens für das kommende Jahr ist eine Kosten-Vervielfachung absehbar, weil viele Gemeinden noch bestehende Energielieferverträge zu festgesetzten Preisen haben, die mit Ende dieses Jahres auslaufen. Damit werden für viele Gemeinden die Preissteigerungen erst 2023 richtig schlagend.

Um diese zusätzlichen Belastungen auszugleichen, muss einerseits unter Berücksichtigung der besonderen Funktion von Bildungs-, Pflege- und Gesundheitseinrichtungen Energie gespart werden und andererseits werden die Mehrausgaben in irgendeiner Form kompensiert werden müssen. Energiesparen oder sowie die Rückstellung von Infrastrukturprojekten und Bauvorhaben alleine werden dazu nicht reichen. Bei thermischen Sanierungen und anderen klimafreundlichen, energiesparenden Projekten wäre das sogar kontraproduktiv. Es besteht die Gefahr, dass ohne zusätzliche Maßnahmen die aktuelle Situation viele Gemeinden und Regionen zu einem völligen wirtschaftlichen Stillstand zwingt. Deshalb ist ein zeitlich befristeter Teuerungsausgleich für die oö. Gemeinden, der im Budgetvoranschlag des Landes für das Jahr 2023 berücksichtigt wird, enorm wichtig.

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