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Bürger:innennähe bei Petitionen

Der Oö. Landtag möge beschließen:

Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, dem Oö. Landtag eine Gesetzesvorlage für die Weiterentwicklung des Petitionsrechts für Bürger:innen vorzulegen, die insbesondere folgende Punkte beinhaltet:

  1. Die Sitzungen des Petitionsausschusses werden öffentlich und im Internet übertragen.
  2. Petitionsbewerber:innen werden zu den Sitzungen des Petitionsausschusses eingeladen, um ihre Petition vorzustellen.
  3. Der Petitionsausschuss bekommt die Möglichkeit, Empfehlungen direkt in andere Ausschüsse weiterzuleiten.
  4. Der Petitionsausschuss tagt einmal im Monat.

Begründung

Die Stadt Wien plant eine innovative Reform des Petitionsrechtes, ein entsprechendes Gesetz befindet sich gegenwärtig in Begutachtung. Nach dem Vorbild des Wiener Reformmodelles soll auch das in Oberösterreicher:innen bestehende Petitionsrecht weiterentwickelt werden. Das demokratische Ziel ist es dabei die niederschwelligen Teilnahmemöglichkeit am parlamentarischen Diskurs zu stärken. Petitionen sollen im Wege einer qualitativen Online-Plattform transparenter ersichtlich und leichter unterstützbar sein. Durch das Öffnen der Sitzungen des Petitionsausschusses, erhält jeder Bürger und jede Bürgerin die Möglichkeit, Diskussionen live mitzuverfolgen, sich einen Überblick über aktuelle Themen verschaffen und selbst aktiv zu werden. Petitionswerber:innen sollen Anspruch darauf haben, selbst vor dem Petitionsausschuss vorstellig zu werden und ihre Petition zu präsentieren. Tagt der Petitionsausschuss einmal im Monat, werden die Ideen und Anliegen interessierter Bürger:innen schneller behandelt. Aufgrund der Veröffentlichung der elektronischen Unterstützungen, ist es für die Landespolitik einfacher, Interessenlagen aus der Bevölkerung abzulesen und jene mit stärkerer Priorität seitens der Bürger:innen für den parlamentarischen Diskurs vorrangig aufzugreifen. Um das Subsidiaritätsprinzip nicht auszuhebeln, sollen gemeinderelevante Anliegen auch mit einer Stellungnahme der jeweils betroffenen Gemeinde versehen werden.
Die politische Relevanz der Petitionen im thematischen breiten Petitionsausschuss wird durch die aktive Zusammenarbeit mit anderen Themenausschüssen – im Wege von Empfehlungen – erhöht. Die Erweiterung des Petitionsrechtes vereinfacht die Mitbestimmung der Bürger:innen und fördert die Wahrnehmung der demokratischen Grundrechte.

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