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Hundehaltegesetz-Novelle: Gelebter Parlamentarismus sorgt für Entlastung

9. Juni 2022

Hundehaltegesetz-Novelle: Gelebter Parlamentarismus sorgt für Entlastung

Gute Zusammenarbeit aller Parteien.

Abg Engleitner-Neu

Mit 1. September tritt das neue Hundehaltegesetz in Kraft. Die Vorberatungen im heutigen Unterausschuss waren lösungsorientiert. Auf Basis eines SPÖ-Initiativantrages wurde heute mit Vertreter:innen der Versicherungswirtschaft, des Gemeinde- und Städtebundes und Expertinnen der Fachabteilungen intensiv beraten.  Die designierte SP-Klubvorsitzende Sabine Engleitner-Neu, die den heutigen Unterausschuss leitete, zeigt sich mit den Ergebnissen zufrieden: „Dank konstruktiver Diskussionen konnten wir heute den bestehenden Fachentwurf weiterentwickeln und einen gemeinsamen Weg zum Ziel ebnen. Damit bleibt Gemeinden und Versicherungen ab September ein großer bürokratischer Aufwand erspart – bei bestmöglichem Schutz für Bissopfer!“

Befürchtete Papierflut für Gemeinden bleibt aus

Unter Einbeziehung von Auskunftspersonen und Expert:innen wurde die Novelle Punkt für Punkt diskutiert. Durch die heute beschlossene Streichung der Meldeverpflichtung, wird der drohende enorme Verwaltungsaufwand für die Gemeinden reduziert:

  1. Die Hundehalter selbst geben künftig einen Versicherungswechsel bekannt.
  2. Gemeinden haben die Möglichkeit, von sich aus aktiv das Vorhandensein einer ausreichenden Hundehaltungspflicht nachprüfen zu können.
  3. Diese Überprüfung können die Gemeinden wahlweise beim Hundehalter oder beim Versicherungsunternehmen vornehmen.

Inhaltlich äußert sich Engleitner-Neu zum Gesetzesentwurf: „Idealerweise sollte es möglichst keine Hundebissverletzungen geben. Das kann jedoch auch das beste Gesetz nicht gewährleisten. Mit der heute erarbeiteten Gesetzesnovelle leisten wir aber einen Beitrag zum optimalen Schutz für Bissopfer!“

Foto: Land OÖ

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