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Rettung der oberösterreichischen Bäder

Der Oö. Landtag möge beschließen:

Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, zur Rettung der öffentlichen Bäder insbesondere folgende Punkte umzusetzen:

  1. Aussetzen der 33 bzw. 50% Kostendeckungshürde für die Gewährung von Landesförderungen als konkrete Entlastung für die Gemeinden
  2. Erarbeitung eines Programmes und Budgetplans des Landes zur Sanierung und zum Erhalt der Frei- und Hallenbäder
  3. Aufnahme der Statutarstädte in die Landes-Bäderfinanzierung

Begründung

Öffentliche Badeanlagen steigern die Lebensqualität in einer Gemeinde und bieten unter anderem die Möglichkeit zu Freizeitgestaltung, sportlicher Aktivität und damit Gesundheitsförderung. Sie sind auch der Ort wo nicht nur Kinder das Schwimmen lernen. Insbesondere die Hallenbäder spielen mit ihrem Wetter- und Jahreszeiten-unabhängigen Angebot für den Schul-Schwimmunterricht die Hauptrolle.

Notwendige Bädersanierungen werden vom Land aber nur gefördert, wenn die Gemeinden nachweisen können, dass die Hallenbäder 33% und Freibäder sogar 50% ihrer Ausgaben aus dem laufenden Betrieb decken können. Ob z.B. ein Freibad am Ende der Saison die geforderte Kostendeckung aufweisen kann, hängt von vielen Faktoren ab: Schlechtes Wetter im Sommer, der Austausch von vorgeschriebener Technik oder auch die Anstellung des wichtigen Fachpersonals beeinflussen die Bilanz maßgeblich.

Die Anfragebeantwortung 13021/2022 von Gemeindereferentin Langer-Weninger an den SPÖ-Landtagsklub zeigt, dass 6 von 7 Bädern in Oberösterreich diese hohe Hürde an Kostendeckungserfordernis nicht schaffen und so langfristig in ihrer Existenz gefährdet sind. Es ist zudem zu befürchten, dass die Bäder die Eintrittspreise erhöhen müssen, um ihre notwendigen Sanierungen finanzieren zu können. Die Erfahrung zeigt, dass eine Erhöhung der Eintrittspreise nicht zu mehr Wirtschaftlichkeit von Bädern führt, sondern eher im Gegenteil zu einem Ausbleiben der Badegäste. 

Die öffentlichen Bäder sind mit ein Grund dafür, dass Oberösterreich so lebenswert ist. Sie müssen aus vielschichtigen Gründen für alle zugänglich bleiben und dürfen nicht zum Luxus werden.

Wichtig ist es daher, die Gemeinden seitens des Landes entsprechend zu entlasten und nicht noch weitere Hürden für Bädersanierungen aufzustellen. Das Land muss dazu die entsprechenden Budgetmittel vorsehen und auch die Statutarstädte, welche mit ihren Badeanlagen bislang Leistungen für die Umlandregionen mittragen, in die Landes-Bäderfinanzierung miteinbinden.

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