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Braunau-Abriegelung wäre vermeidbar gewesen – Hochinzidenzerlass fordert präventives Handeln!

16. September 2021

Braunau-Abriegelung wäre vermeidbar gewesen – Hochinzidenzerlass fordert präventives Handeln!

Stelzer ist wegen Wahl untätig.

SPÖ-Klubvorsitzender Lindner

Dass für den Bezirk Braunau ab Samstag Ausreisekontrollen gelten, war für LH Stelzer keine Überraschung:

  1. Als Leiter des Krisenstabs hat er gewusst, dass der Bezirk am 13.9. den kritischen Wert von 300 bei der 7-Tage-Inzidenz überschritten hat.
  2. Die ebenfalls kritische 10-Prozent-Grenze der ICU-Betten war spätestens seit 8. September 2021 (32 belegt = 11,2% Auslastung) in Oberösterreich überschritten.
  3. Die Impfquote unter 50% im Bezirk Braunau verkündet Stelzer täglich in der Landeskorrespondenz.

„Laut Hochinzidenzerlass hat der Landeshauptmann jedenfalls geeignete Maßnahmen zu setzen, wenn die Entwicklung der Inzidenz darauf hinweist, dass das Kriterium für die Einstufung als Hochrisikogebiet sehr wahrscheinlich erreicht wird. Was aber hat Stelzer getan? Er schickt den Bezirkshauptmann und seine BeamtInnen vor, anstatt selbst Verantwortung zu übernehmen. Aus Angst vor der Wahl schwierige aber notwendige Maßnahmen zu ergreifen, steckt er den Kopf in den Sand. Das ist unwürdig für einen Landeshauptmann. Das ist verantwortungslos. Das spüren die Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher – auch außerhalb des Bezirks Braunau“, so Lindner.

Der Wortlaut im Hochinzidenzerlass (Geschäftszahl 2021-0.559.624) lautet:

Der Landeshauptmann/die Landeshauptfrau bzw. die Bezirksverwaltungsbehörde hat vorsorglich geeignete Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung zu setzen, wenn die Entwicklung des epidemiologischen Geschehens dies erfordert, auch wenn das Kriterium für die Einstufung als Hochrisikogebiet noch nicht erreicht ist. Dies hat jedenfalls dann zu erfolgen, wenn die Entwicklung der Inzidenz darauf hinweist, dass das Kriterium für die Einstufung als Hochrisikogebiet sehr wahrscheinlich erreicht wird.

Als Maßnahmen in Hochinzidenzgebieten sieht Bundesminister Mückstein im Erlass u.a. vor:

− Verstärkung der Kontaktpersonennachverfolgung und Ausweitung des Rückverfolgungszeitraumes auf 96 Stunden

− Ausbau der Testkapazitäten
− Schwerpunktkontrollen

− Wiederholtes Testen von Kontaktpersonen der Kategorien 1 und 2 − Erweiterung der Tragepflicht von MNS und Einführung der Tragepflicht von FFP2- Masken

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