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Und wann dürfen die „Helden“ Weihnachten feiern, Herr Gesundheits- und Sozialminister Anschober?

16. Dezember 2020

Und wann dürfen die „Helden“ Weihnachten feiern, Herr Gesundheits- und Sozialminister Anschober?

Auf die „Heldinnen und Helden“ in den Krankenhäusern, Sozialeinrichtungen und auch bei der Polizei hat Minister Anschober bei seiner neuesten Weihnachts-Verordnung offenbar vergessen. „Weil die Besuchsregelung nur für 24. und 25. Dezember gilt, sind alle ausgeschlossen, die an diesen Tagen notwendige Dienste in den Gesundheits- und Sozialeinrichtungen leisten. Da muss Anschober rasch nachliefern, um diesen Menschen ihr Recht auf Weihnachten nicht zu rauben!“, fordert SPÖ-Gesundheitssprecher Peter Binder. In „normalen Jahren“ war es üblich, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die an den Weihnachtsfeiertagen die zeitintensiven Dienste übernehmen, einige Tage später mit Familie und Freunden gemeinsam Weihnachten begehen – diese Möglichkeit ist in der heute von Anschober präsentierten Verordnung aber nicht enthalten.

Wer Weihnachtsdienst übernimmt, muss nachfeiern dürfen!

Gesundheitssprecher Binder

Ernsthaftigkeit statt PR-Klamauk

„Für sinnbringende, praxisnahe Regelungen ist der Dialog mit den Betroffenen notwendig“, appelliert Binder an Minister Anschober. Dafür muss unabhängig von Widerständen zwischen den Regierungspartnern immer ausreichend Platz sein – sonst stößt Anschober mit untauglichen Regelungen ausgerechnet die von der Regierung als „Heldinnen und Helden“ umschmeichelten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor den Kopf. Es geht aber auch darum, die Menschen mit den ständig wechselnden Maßnahmen nicht zu verlieren. „Wenn sich alles so schnell ändert, dass man sich nicht mehr darauf einstellen kann, dann wird die Akzeptanz weiter sinken. Nach Ampelchaos und einer ernüchternden Massentestbilanz darf jetzt nicht auch noch der Weihnachtsraub für das Gesundheits- und Pflegepersonal kommen“, so Binder. Aufgrund der kurzen verbleibenden Zeitspanne bis Weihnachten, fordert Binder von Minister Anschober seine problembehaftete Verordnung sofort zu überarbeiten.

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