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Landesrechnungshof zerpflückt Haimbuchner-Herdprämie

26. März 2020

Landesrechnungshof zerpflückt Haimbuchner-Herdprämie

Keine Landesförderung ist ähnlich stark gestiegen wie Haimbuchners „Herdprämie“ – von maximal 400 Euro pro Jahr einkommensabhängig im Jahr 2004 auf 900 Euro fix pro Kind einkommensunabhängig seit 2019. „Der Landesrechnungshof zeigt auf, dass Haimbuchner hier etwas fördert, das sogar im Widerspruch zu den Zielen des Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes steht. Er vergisst dabei völlig, dass es sich hierbei um Steuergeld handelt, das sinnvoll im Sinne der Familien Oberösterreichs einzusetzen ist. Deshalb soll diese 2,4 Millionen Euro schwere Herdprämie in Richtung Ausbau und Qualität in den Kinderbetreuungseinrichtungen umgelenkt werden“, appelliert SPÖ-Familiensprecherin Petra Müllner.

Millionenbeträge ohne Lenkungseffekt ausbezahlt!

SPÖ-Familiensprecherin Petra Müllner

Der „Kinderbetreuungsbonus“ ist ein Relikt aus der Zeit vor der Kinderbetreuungsoffensive in Oberösterreich. Wer ab 3 Jahren Kinder nicht in den Kindergarten gibt, bekommt dafür vom Land Geld. Das widerspricht den Zielen des vom Oö. Landtag einstimmig beschlossenen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes und ist wohl nur mit der „Kompetenzverteilung“ in der Oö. Landesregierung zu erklären. Denn während LH-Stv.in Haberlander für Kindergärten zuständig ist, ist LH-Stv. Haimbuchner für den „Kinderbetreuungsbonus“ zuständig. Obwohl die Millionen in den Kindergärten viel sinnvoller eingesetzt werden, gibt er sie aber dennoch nicht seiner Regierungskollegin, sondern pflegt seinen Förderungs-Schrebergarten.

Irrtierende Zahlen

Im Bericht des Landesrechnungshofes wird aufgearbeitet, dass im Jahr 2019 für 22% der 3-Jährigen in Oberösterreich der Kinderbetreuungsbonus des Landes in Anspruch genommen wurde. Gleichzeitig lag der Anteil der Dreijährigen, die zu Beginn des Kindergartenjahres im Herbst 2018 noch keinen Kindergarten besuchten bei nur 13% (Berichtspunkt 10.1.). Es bleibt daher die Frage offen, ob die Förderung tatsächlich nur für die zulässigen Monate vor Eintritt in den Kindergarten gewährt wurde. Dies erscheint jedoch unter Berichtspunkt 11.2. zweifelhaft, weil die durchschnittliche Bezugshöhe nahezu dem Fördermaximum entspricht. Inwieweit hier das Haimbuchner-Ressort korrekt arbeitet, wird Familiensprecherin Müllner in der Kontrollausschusssitzung am 16. April 2020 thematisieren.

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