SPÖ Landtagsklub

Möglichkeiten, wie du die SPÖ unterstützen kannst

Mitmachen

SP-Landtagsanfrage zu Coronavirus: Land kann Anordnungen für Betreuungseinrichtungen treffen

5. März 2020

SP-Landtagsanfrage zu Coronavirus: Land kann Anordnungen für Betreuungseinrichtungen treffen

Es gibt zwar in Oberösterreich noch keinen veröffentlichten Pandemieplan, aber ein koordiniertes Vorgehen der Behörden, informierte die zuständige LH-Stv.in Mag.a Haberlander heute auf Anfrage von SPÖ-Klubvorsitzendem Makor im Oö. Landtag. „Mir geht es um die Sicherheit, dass die Verantwortlichen in Kindergärten, Schulen und Betreuungseinrichtungen wissen, was zu tun ist, wenn ein Fall auftritt. Niemand soll mit derartig schwierigen Fragen allein gelassen werden“, zeigt Makor auf. Erste Informationen zum Vollzug des für das Coronavirus relevanten „Epidemiegesetzes“ sind auf der Homepage des Gesundheitsministeriums zugänglich. Die Länder können demnach für Kindergärten eigene Anordnungen treffen.

Trete für Sicherheit und Klarheit ein!

Klubvorsitzender Christian Makor

SPÖ für volle Transparenz

Wenn in Italien bereits Schulen und Universitäten geschlossen werden, dann kann niemand ausschließen, dass so etwas auch in anderen Ländern notwendig sein könnte. „Für Familien sind das ganz wichtige Fragen, deshalb halte ich hier Offenheit für sinnvoll. Wie würde es etwa ausschauen, wenn in Oberösterreich ein Kindergarten oder eine Schule geschlossen wird? Müssen dann die Eltern zuhause bleiben und die Betreuung übernehmen?“, zeigt Makor auf. Diese Fragen sollten sinnvollerweise in einem öffentlichen Plan beantwortet werden, um Angst zu vermeiden und gleichzeitig zu vermitteln, dass man vorbereitet ist.

Große Verantwortung bei Bezirkshauptmannschaften

Die Bezirkshauptmannschaften sind zum Vollzug sehr vieler Gesetze – so auch zum Vollzug des Epidemiegesetzes – verantwortlich. Am Ende des Tages liegt es daher bei den kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bezirkshauptmannschaften die notwendigen Anordnungen zum Schutz der Bevölkerung zu treffen. „Tatsache ist, dass auch an den Bezirkshauptmannschaften das Epidemiegesetz nicht allzu häufig benötigt wird – zum Glück. Deshalb ist es sicher auch im Sinne der Bezirkshauptmannschaften, wenn von Seiten des Landes einheitliche Regeln für den Vollzug in den Betreuungseinrichtungen von den Kindergärten bis hin zu den Seniorenheimen geschaffen werden“, erklärt Makor.

Social Media Kanäle

Nach oben