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Mogelpackung bei Wahlkostenobergrenze droht

15. Januar 2020

Mogelpackung bei Wahlkostenobergrenze droht

Derzeit ist Oberösterreich das einzige Bundesland ohne gültige Wahlkampfkosten-Obergrenze. Daran wird der heute im Unterausschuss „Wahlen“ von ÖVP und FPÖ beschlossene Entwurf für eine Wahlkampfkosten-Obergrenze nur wenig ändern. Denn das Gesetz ist bewusst so lückenhaft gestaltet, dass in der Praxis eine Überschreitung gar nicht möglich ist. SPÖ-Klubvorsitzender Christian Makor kritisiert dieses falsche Spiel mit Gesetzen scharf: „Einmal mehr missbrauchen ÖVP und FPÖ ihre 2/3-Mehrheit im Landtag. Sie haben das Gesetz bewusst so löchrig wie Schweizer Käse gemacht. Damit bereiten sie für Stelzer eine maximale Wahlschlacht bei seinen ersten Wahlen im Herbst 2021 vor!“

Sogar Experten-Hearing von VP/FP abgelehnt!

SPÖ-Klubvorsitzender Makor

Nur Landtag geregelt, Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen bleiben offen

Die größte und massivste Lücke im schwarzblauen Gesetz ist das „Nichterfassen“ von Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen in der Wahlkampfkostenobergrenze. Es darf also auf Gemeindeebene und für die Bürgermeisterwahlen beliebig viel Steuergeld – ohne Obergrenze – ausgegeben werden. Das schafft bei Kandidaten, die gleichzeitig auf Gemeinde- und Landesebene antreten, massive Umgehungsmöglichkeiten. „Ich war immer der Meinung, dass wir gleichzeitig Gemeinderat, Bürgermeister und Landtag wählen, um zu sparen. Stelzer sieht das offenbar anders – er will den gemeinsamen Wahltag ausnutzen, um die Wahlkampfkostenobergrenze zu umgehen“, zeigt SPÖ-Klubvorsitzender Makor auf.

Absage an SPÖ-Initiative für sparsamen Wahlkampf

Das Nicht-Erfassen von Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen hat aber die Verschwendungssucht von ÖVP und FPÖ nicht gebremst. Auch für den bloßen Landtagswahlkampf soll mit 6 Mio Euro eine fast so hohe Wahlkampfkostenobergrenze wie bei Bundeswahlen (7 Mio Euro) gelten. „Ich habe einen deutlich sparsameren Vorschlag gemacht – nämlich für alle Wahlen auf Landes-, Gemeinde- und Bürgermeisterebene gemeinsam etwa 3,8 Mio Euro. Das würde dem Bevölkerungsanteil Oberösterreichs bei den drei gemeinsam stattfindenden Wahlen entsprechen“, so Makor. Diese Initiative für Sparsamkeit und Verantwortung haben ÖVP und FPÖ jedoch abgelehnt.

15.000 Euro hohe Freigrenzen zusätzlich pro Kandidat auf der Liste Weil ÖVP/FPÖ zusätzlich zu den sonstigen Umgehungsmöglichkeiten auch noch hohe Freigrenzen von 15.000 Euro pro Mandatar auf der Parteiliste verankert haben, wird die Obergrenze für den Landeswahlkampf de facto noch einmal um eine Million Euro nach oben verschoben. „Dieses Stelzer-Haimbuchner-Gesetz ist eine Farce“, so Makor.

Foto: Land OÖ

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