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OÖ-Wohnbeihilfe war und bleibt diskriminierend

2. Dezember 2019

OÖ-Wohnbeihilfe war und bleibt diskriminierend

„Mit einem Privatgutachten wird Haimbuchner seine Wohnbeihilfennovelle nicht reinwaschen können. Die unabhängige Volksanwaltschaft und die Fachleute von Migrare weisen ausdrücklich auf mehrfache Diskriminierungen im Haimbuchner-Gesetz hin – von zu hohen Anforderungen für Mütter mit Kindererziehungszeiten bis hin zu Menschen mit Beeinträchtigungen. Aber unter Landeshauptmann Stelzer scheint die Verfassungswidrigkeit von Landesrecht zur Normalität in Oberösterreich zu werden“, antwortet SPÖ-Integrationssprecherin Roswitha Bauer auf die heutige „Rechtsgutachten“-Präsentation von LH-Stv. Dr. Haimbuchner zur erneut diskriminierenden Wohnbeihilfen-Gesetzesnovelle.

Neuer Regelung droht wieder Aufhebung.

SPÖ-Integrationssprecherin Bauer

Schadenersatzansprüche und neuerliche Gesetzesaufhebung drohen

Im jüngsten Volksanwaltschaftsbericht waren die Verstöße bei der Wohnbeihilfe ein zentraler Berichtspunkt: Kranken Menschen mit Krebs und Parkinson wurde die Wohnbeihilfe aus formalen Gründen verweigert, weil sie nicht in der Lage waren, erforderliche Prüfungen durchzuführen. Frauen wurde die Wohnbeihilfe verweigert, weil sie zu lange Notstandshilfe bezogen haben. Auf notwendige Pflege von Angehörigen mit Pflegestufe 1 und 2 wird keine Rücksicht genommen. Die Vorschriften sind zum Teil derart strikt formuliert – etwa 54 Monate Erwerbstätigkeit in den letzten 60 Monaten, dass relevante Personengruppen dadurch vom Zugang zu dieser Leistung von vornherein ausgeschlossen werden.

Auch die Fachleute von Migrare haben Bedenken an der Gesetzesnovelle geäußert. Das Verschieben der Deutschkenntnis-Anforderungen vom Gesetz in die Verordnung macht es für die Betroffenen noch schwerer, weil die Anforderungen auf diesem Weg jederzeit am Landtag vorbei geändert werden können. „Die Ablehnung der unabhängigen Fachwelt war wohl auch ein Grund für Haimbuchner sein schlechtes Gesetz ohne Begutachtung einzubringen“, zeigt LAbg. Bauer auf.

Der Beschluss des Wohnbeihilfengesetzes mit dem Damoklesschwert ist wohl nicht zufällig spätabends für den dritten Tag des Budgetlandtags (5. Dezember 2020) vorgesehen – um möglichst wenig mediale Aufmerksamkeit zu erregen.

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