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Wohnbaumittel des Bundes abholen

Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, die Wohnbauförderung für 2026 derart auszu­­weiten, dass alle noch verfügbaren Mittel aus den Zweckzuschüssen des Bundes für das Wohn- und Baupaket („Wohnbaumilliarde“) abgerufen werden können.

Begründung

Zur Förderung der Errichtung und Sanierung von Wohnraum gewährt der Bund den Ländern für die Jahre 2024 bis 2026 Zweckzuschüsse in der Höhe von 1 Milliarde Euro. Gemäß § 29a Finanzausgleichsgesetz 2024 entfallen davon 169.100.095 Euro auf Oberösterreich.

Nicht abgerufene Zweckzuschüsse für 2024 in Höhe von 32.098.987 Euro und die Hälfte der für 2025 vorgesehenen Mittel – 42.275.023 Euro – sind bereits verfallen. Um zu vermeiden, dass Oberösterreich auch den Großteil der verbliebenen Bundesgelder für die Jahre 2025 und 2026 verliert, sind die Erstellung eines ambitionierten Projekt- und Abrufplans und ein rasches Ankurbeln der Bauwirtschaft notwendig.

Damit der gesetzlich verlangten Zusätzlichkeit zur Landes-Wohnbauförderung entsprochen wird, schlagen die unterzeichneten Abgeordneten erforderlichenfalls die Finanzierung weiterer Wohnbauka­pazitäten durch Übertragungsmittel und Rückflüsse aus Wohnbaudarlehen vor. Die für die Förderung von Wohnbaukrediten eingesetzten Mittel fließen über Rückzahlungen wieder in die öffentlichen Haushalte zurück und stellen somit eine nachhaltige Investition dar.

Dies ist angesichts hoher Baupreise und steigender Mieten dringend geboten. 2024 betrug der Nettobedarf in Oberösterreich 57.054 Wohnungen. Aktive Wohnbau­politik senkt den Druck auf die Mieten, sichert langfristig Arbeitsplätze und schafft regionale Wertschöpfung.

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