Überdurchschnittliche Belastung der Gemeinden beenden
Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, die den Gemeinden landesgesetzlich vorgeschriebenen Umlagen und Kapitaltransfers so weit zu senken, dass diese nicht mehr über dem Durchschnitt der übrigen Bundesländer liegen.
Begründung
Die Bundesverfassung garantiert den Gemeinden in Artikel 116 das Recht auf Selbstverwaltung. Der Härteausgleich in Oberösterreich soll finanzschwache Gemeinden unterstützen. Trotz „Gemeindefinanzierung Neu“ führt er jedoch dazu, dass diese nicht mehr autonom über ihre Finanzen entscheiden können und wichtige Investitionen verschieben. Etwa die Hälfte der 438 oberösterreichischen Gemeinden kann ihren Haushalt nicht mehr ausgleichen. 2026 wird die Zahl der Abgangsgemeinden weiter stark steigen, sodass der Härteausgleich endgültig von der Ausnahme zur Regel zu werden droht.
Ein wesentlicher Grund dafür liegt in den hohen Landesabgaben. Für 2026 schreibt das Land den Gemeinden und Gemeindeverbänden Transfers in Höhe von 1,07 Milliarden Euro vor, darunter die Sprengelbeiträge für Krankenanstalten mit 623 Millionen Euro und die Landesumlage mit 156 Millionen Euro. Im aktuellen Voranschlag beträgt der Transfersaldo gemäß Anlage 6a knapp 96 Millionen Euro zu Lasten der Gemeinden und Gemeindeverbände. Rechnet man die Bedarfszuweisungen und die Transfers für den Pflegeregress-Entfall heraus, da dies eigentlich Bundesmittel für die Gemeinden sind, erhöht sich dieser Wert auf 452 Millionen Euro.
Die Notwendigkeit struktureller Reformen im österreichischen Finanzausgleich ist weitgehend unumstritten und die Verhandlungen dazu laufen. In Oberösterreich besteht jedoch eine besondere Schieflage. Laut dem Zentrum für Verwaltungsforschung KDZ mussten die hiesigen Gemeinden im Jahr 2023 über 850 Euro pro Kopf an das Land abführen, während der Bundesschnitt bei unter 600 Euro lag. Den Gemeinden fehlen also 250 Euro pro Bürger:in und Jahr für Krabbelstuben, Essen auf Rädern, Vereinsförderung, Gebäudesanierung, Ortskernbelebung und vieles mehr. Aufgrund des hohen Problemdrucks fordern die unterzeichneten Abgeordneten daher unabhängig von den laufenden Reformgesprächen eine inneroberösterreichische Entlastung der Gemeinden. Diesen Schritt kann sich das Land aufgrund guter Budgetdaten leisten. Da die Kompetenz für das Spitalswesen auf Landesebene liegt, sollte insbesondere die enorme Kostendynamik in der Finanzierung der Krankenhäuser (2026 +9,3 % zum Vorjahr) nicht mehr weiter auf die Gemeinden umgelegt werden.
Eine Absenkung der Transfereinnahmen von den Gemeinden auf den Österreichschnitt verschlechtert nicht unmittelbar die Gesamtverschuldung der Gebietskörperschafen in Oberösterreich, die derzeit innerhalb der Maastricht-Grenzen liegt. Sie würde den Gemeinden jedoch wichtigen Spielraum für eine Modernisierungsoffensive verschaffen und dringend nötige Konjunkturimpulse für die lokale Wirtschaft bringen. So bleiben die oberösterreichischen Dörfer und Städte auch in Zukunft lebenswert.