Sonderwohnbauprogramm für leistbares Wohnen und sichere Arbeitsplätze
Der Oö. Landtag möge beschließen:
Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert,
- ein Sonderwohnbauprogramm für mindestens 1.000 zusätzliche gemeinnützige Mietwohnungen umzusetzen und
- dem Oö. Landtag eine Gesetzesnovelle für das Wohnbau- und Budgetrecht des Landes Oberösterreich vorzulegen, mit der die Zweckwidmung sowohl der Wohnbaumittel wie auch der Rückflüsse aus den Wohnbaukrediten nachhaltig verankert wird.
Begründung
Die jüngste Beantwortung der schriftlichen Anfrage des Landeswohnbaureferenten zeigt: Der Nettobedarf an geförderten Wohnungen ist von 51.635 im Jahr 2023 auf 57.054 im Jahr 2024 gestiegen. Damit ist der Bedarf an leistbarem Wohnraum im Vergleich zum Vorjahr erneut um plus 10,5 Prozent bzw. 5.419 Haushalte gestiegen. Diese gestiegene Nachfrage nach einer geförderten Wohnung kann durch die jährliche Bauleistung der gemeinnützigen Wohnbauträger nicht gedeckt werden: Laut der Wohnbaubilanz 2024 wurde in den vergangenen fünf Jahren pro Jahr weniger als 2.000 Wohnungen gebaut, einzige Ausnahme war das Jahr 2023, in dem 2.311 neue Wohnungen errichtet wurden. Somit ist allein die Steigerung der Nachfrage an leistbarem Wohnraum mehr als doppelt so groß, als die jährliche Bauleistung der gemeinnützigen Wohnbauträger im vergangenen Jahr. 1.000 zusätzliche leistbare Wohnungen können hier wirksam helfen, weil ein Teil der wohnungssuchenden Haushalte aus bestehenden – aus den verschiedensten Gründen für sie unpassenden – Wohnungen ausziehen würde und somit Bewegung in den Wohnungsmarkt käme. Dadurch könnten letztlich sogar deutlich mehr als die Wohnbedürfnisse von 1.000 Haushalten gedeckt werden.
Die prekäre Situation am Wohnungsmarkt spiegelt sich im AK Wohnzufriedenheitsindex der Arbeiterkammer Oberösterreich (AK OÖ) wider: Demnach fällt für zwei von drei befragten Personen (65 Prozent) die Leistbarkeit kritisch bis schlecht aus. Zudem verdeutlichen die jüngsten Arbeitsmarktdaten des Arbeitsmarktservice Oberösterreich (AMS OÖ) vom April 2025, dass der Wirtschaftsstandort Oberösterreich dringend neue Impulse braucht, um Arbeitsplätze zu sichern. Immerhin steigt die Arbeitslosigkeit in Oberösterreich in wesentlich stärkerem Ausmaß als im Österreichschnitt: So waren im April 2025 in Oberösterreich um 22,2 Prozent mehr Menschen arbeitslos gemeldet, als noch im Vorjahr. Österreichweit waren es +8,4 Prozent. Besonders stark war der Anstieg der Arbeitslosigkeit mit +55,1 Prozent bei den unter 25-Jährigen, mit +39 Prozent bei Langzeitarbeitslosen und mit +23,3 Prozent bei Frauen – jeweils im Vergleich zum Vorjahr. Der bundesweite Anstieg der Arbeitslosigkeit lag bei den genannten Personengruppen im Vergleich zum Vorjahresmonat bei +10,9 Prozent (unter 25-Jährige), +14 Prozent (Langzeitarbeitslose) bzw. +10,4 Prozent (Frauen).
Das Sonderwohnbauprogramm soll durch bestehende Übertragungsmittel aus den Bereichen Oö. Zukunftsfonds und Oberösterreich-Plan finanziert werden. Mit der gesetzlichen Verankerung der Zweckwidmung der Wohnbaumittel und deren Rückflüssen soll nicht nur Gerechtigkeit gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern als Finanzierer dieser Sozialversicherungsabgabe hergestellt werden. Es soll auch in Zeiten von Spardruck und Budgetzwängen die Schwächung des leistbaren Wohnbaus und der zweckwidrige Zugriff auf diese Mittel verhindert werden.