Rederecht für EU-Abgeordnete im Oö. Landtag
Der Oö. Landtag möge beschließen:
Die Oö. Landtagsdirektion wird aufgefordert, eine Novelle der Geschäftsordnung des Oö. Landtags (Oö. Landtagsgeschäftsordnung 2009) auszuarbeiten und dem Oö. Landtag zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen, durch welche Abgeordnete des EU-Parlaments ein Rederecht im Oö. Landtag erhalten.
Begründung
Im Bundesland Oberösterreich gelten Gesetze, die von drei unterschiedlichen Parlamenten verabschiedet werden – dem oberösterreichischen Landtag, dem österreichischen Nationalrat und dem europäischen Parlament. Viele landesrechtliche Bestimmungen werden von EU-Recht beeinflusst bzw. bauen auf EU-Recht auf. Die Einführung eines Rederechts für Abgeordnete des europäischen Parlaments im oberösterreichischen Landtag zu europapolitischen Themen bietet einen nachhaltigen Rahmen für Wissenstransfer und Austausch zwischen den Parlamenten. Dieser Austausch wird sich positiv auf den Arbeitsstandort Oberösterreich auswirken.
In vielen anderen Bundesländern bzw. im Nationalrat gibt es bereits seit Jahren ein Rederecht für EU-Abgeordnete. Angesichts des immer komplexer werdenden Rechtsrahmens und der globalen Dreifachkrise im Bereich des Klimas, der Energie und der Teuerung ist eine integrative Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Gesetzgebungsorganen entscheidend, um nachhaltige Lösungen zu finden und den aktuellen Herausforderungen gerecht zu werden.