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Volle Transparenz für Bürger:innen über Landtagsausschüsse

Der Oö. Landtag möge beschließen:

Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, eine Novelle der Geschäftsordnung des Oö. Landtags (Oö. Landtagsgeschäftsordnung 2009) auszuarbeiten und dem Oö. Landtag zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen, durch welche Ausschusssitzungen in Hinkunft öffentlich abgehalten werden, live im Internet übertragen werden und für spätere Ansichten auf der Website des oberösterreichischen Landtags bereitgehalten werden.

Begründung

Fast alle Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher wissen, was eine Landtagssitzung ist und wie diese ungefähr abläuft. Kaum jemand weiß aber, was ein Ausschuss ist, was eine Ausschussrunde ist oder was mit den Initiativanträgen passiert, die in einer Landtagssitzung diskutiert wurden und dann einem Ausschuss zur Vorberatung zugeteilt wurden. Das ist vor allem dem Umstand geschuldet, dass Ausschusssitzungen in Oberösterreich nicht öffentlich abgehalten werden. Für das oberösterreichische Wahlvolk ist es daher nicht nachvollziehbar, was welche Fraktionen zu den einzelnen Anträgen sagen und wie sie über die Anträge abstimmen. So gibt es viele Anträge, die in den Landtagssitzungen von verschiedenen Fraktionen positiv kommentiert werden, deren Forderungen aber nie realisiert werden, weil sie nach der öffentlichen Debatte im Landtag von ebendiesen Fraktionen in (Unter-)Ausschüssen für mehrere Jahre blockiert werden.

Das bedeutet, dass Wortmeldungen im Landtag gegenteilige politische Handlungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit folgen. Um das Vertrauensband zwischen Bürgern und Politikern zu stärken, ist es wichtig, dass Vorschläge transparent und öffentlich behandelt werden, anstatt sie in nicht-öffentlichen Ausschüssen verschwinden zu lassen. Anträge sind durch eine Ablehnung in einem Ausschuss enderledigt, dadurch erfahren die Landesbürger:innen das tatsächliche Stimmverhalten nicht. Dem würde durch die Öffentlichmachung von Ausschüssen ein Ende gemacht werden. Eine öffentliche Abhaltung der Ausschusssitzungen, stellt daher einen wichtigen Schritt dar, um die Arbeit des Landtags nachvollziehbarer und transparenter zu gestalten.

Die Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen ist im benachbarten Bundesland Salzburg bereits Realität, wo § 46 (7) der Geschäftsordnung des Landtags auszugsweise wie folgt lautet:   

„Die Sitzungen des Ausschusses sind öffentlich, es sei denn, dass der Ausschuss über Verlangen des Vorsitzenden oder eines Fünftels der anwesenden Mitglieder im Einzelfall anderes beschließt. […] Die öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse werden zeitgleich im Internet übertragen und über einen Datenspeicher auch für spätere Aufrufe bereitgehalten. […]“

Im Sinne der vollen Transparenz für Landesbürger:innen wird die Oö. Landesregierung daher aufgefordert, eine Novelle der Oö. Landtagsgeschäftsordnung auszuarbeiten und dem Oö. Landtag zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen, durch welche Ausschusssitzungen in Hinkunft öffentlich abgehalten werden, im Internet live übertragen werden und für spätere Ansichten auf der Website des oberösterreichischen Landtags bereitgehalten werden.

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