Problemfall Wasserentnahme für Feuerwehrübungen: SPÖ initiiert für kommenden Landtag Bundesresolution
Lade alle Klubs zur Mitunterzeichnung ein.
SP-Feuerwehrsprecher Haas
Wie ein Fall aus dem Mühlviertel zeigt, stellt die Löschwasserentnahme für Übungszwecke unsere Feuerwehren vor rechtliche Herausforderungen. Bei Oberflächengewässern wie Bächen, Flüssen oder Seen darf nur im Einsatzfall Wasser ohne Genehmigung der BH entnommen werden. „Die aktuelle Rechtslage sieht eine Genehmigungspflicht für jede einzelne Saugstelle an natürlichen Gewässern vor. Das bedeutet unnötigen bürokratischen Aufwand für die Feuerwehren und wenig Flexibilität bei der Planung von Übungseinsätzen“, weiß SPÖ-Feuerwehrsprecher Mario Haas aus eigener Erfahrung als Feuerwehrmann und ergänzt: „Obwohl das Problem länger bekannt ist, es auf parlamentarischer Ebene im Nationalrat Gespräche gab und eine konkrete SPÖ-Initiative zur Änderung des Wassergesetzes vorlag, hat Schwarz-Grün diese im Sand verlaufen lassen und im Ausschuss bis zum Ende der Legislaturperiode zurückgestellt. Deshalb braucht es nun einen neuen Anlauf für dieses drängende Problem, den wir Sozialdemokrat:innen mit einer gemeinsamen Resolution im kommenden Landtag nächsten Donnerstag starten wollen. Ich lade alle Klubs im Sinne der Sicherheit ein, unsere Initiative mitzutragen und gemeinsam zu beschließen!“
Unbürokratische Gesamtlösung statt weiterem bürokratischen Klein-Klein
Das in Bundeszuständigkeit verortete Wasserrechtsgesetz 1959 regelt unter welcher Voraussetzung die Entnahme von Wasser aus Gewässern erfolgen kann. Hierunter fällt z.B. auch die Entnahme von Löschwasser bei Übungseinsätzen der Feuerwehren. Für Saugstellen an Bächen, Flüssen und Seen muss derzeit bei der jeweils zuständigen Bezirkshauptmannschaft um Genehmigung für die Nutzung einer jeden möglichen Saugstelle angesucht werden. Nur im Einsatzfall sind Feuerwehren von dieser Genehmigungspflicht ausgenommen. Wenn vorab keine Genehmigung eingeholt wird, könnte ein/e nach dem Wasserrecht Berechtigte/r (z.B. Fischerei-Berechtigte, Kraftwerksbetreiber:innen, etc.) bei Übungen jedes Mal die jeweilige Feuerwehr klagen. „Die innerhalb geltenden Rechts angedachte Lösung, jede mögliche Saugstelle zu identifizieren und einzeln mit der Wasserrechtsbehörde zu verhandeln, bedeutet massive Bürokratie und wird Jahre dauern. Der unmittelbare und direkte Weg der unsere freiwilligen Helfer:innen von administrativem Nebentätigkeiten entlastet, ist eine entsprechende Gesetzesänderung, wie unser Initiativantrag sie anstrebt“, bringt es Haas auf den Punkt.