Landtags-Unterausschuss: Nächster Schritt für mehr Kinderschutz in Oberösterreich
Konstruktive Diskussionen über verbessertes Kinder- und Jugendhilfegesetz für OÖ
Nach den heutigen Diskussionen im Landtags-Unterausschuss zur Kinder- und Jugendhilfe-Novelle zieht UA-Vorsitzende LAbg. Doris Margreiter Bilanz: „Die von LR Lindner vorgelegten Regelungen bringen Klarheit bei Verantwortlichkeiten, Datenschutz und Kommunikation. Dabei liegt der Fokus auf frühzeitigen, leicht zugänglichen Hilfsangeboten und zusätzlichen Leistungen für Familien. So wird gezielt in die Zukunft von Kindern und Jugendlichen investiert.“
Das Oö. Kinder- und Jugendhilfegesetz ist seit dem Jahr 2014 in der aktuellen Fassung in Geltung und wurde zwischenzeitlich nur punktuell angepasst. Daher war es an der Zeit für eine umfassende Novellierung mit dem Ziel, das OÖ. KJHG an die Erfordernisse der Zeit anzupassen.
Ein zentraler Aspekt der Gesetzesnovelle ist die Stärkung präventiver Maßnahmen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Künftig soll Prävention als Grundsatz und Ziel in der Gesetzgebung fest verankert werden. Auch Studien zeigen: Präventionsmaßnahmen in der frühen Kindheit sind besonders effizient: „Jeden Euro, den wir in Prävention investieren rechnet sich vielfach“, fasst Margreiter zusammen und ergänzt: „Die Kinder- und Jugendhilfe stützt und ermächtigt Familien. Wir wollen verhindern, dass es überhaupt zu Situationen kommt, in denen das Kindeswohl gefährdet ist“, fasst LAbg. Margreiter zusammen. Die nächsten Unterausschusssitzungen finden im Oktober und November statt. Ziel ist, dass das Gesetz noch vor Jahresende beschlossen werden kann.
Die wesentlichen Änderungen im Überblick:
- Stärkung des Präventionsauftrags der KJH:
- Hervorheben der Prävention in den Grundsätzen und Zielen
- Verankerung der „Frühen Hilfen“
- Flexiblere Hilfe für junge Erwachsene
- Gesetzliche Abbildung familiärer Betreuungsformen:
- gesetzliche Verankerung von flexiblen, begleitenden und ergänzenden Pflegeformen als Unterstützung der Erziehung bzw. Hilfe in belasteten Familiensituationen
- Genereller Ausschluss von Fachpersonal, das aufgrund bestimmter rechtskräftiger Verurteilungen keine Eignung für den Einsatz in der KJH hat
- Aktualisierung der Regelungen zum Datenschutz und zum praxisrelevanten Datenaustausch: z.B. Gerichte, Sicherheitsbehörden und im Kooperationsbereich
- Verwaltung vereinfachen
- Praxisgerechtere örtliche Zuständigkeiten:
- bei Gefahr im Verzug oder
- beim Erfolgsmodell “Familienwohnen“