Kinderschutz auf Höhe der Zeit: Prävention ausbauen, familiäre Betreuungsformen stärken, Verwaltung vereinfachen
Landtags-Unterausschuss diskutiert über verbessertes Kinder- und Jugendhilfegesetz
Im morgigen Landtags-Unterausschuss steht die Novelle des Oö. Kinder- und Jugendhilfegesetzes auf der Tagesordnung. Der vom zuständigen Landesrat Michael Lindner vorgelegte Entwurf legt besonderen Wert auf den Ausbau der Präventionsangebote, die Stärkung familiärer Betreuungsformen und die Vereinfachung der Verwaltung. SP-Bildungssprecherin Doris Margreiter übernimmt den Vorsitz der Sitzung: „Der vorliegende Gesetzesentwurf zeigt, wie effektiver Kinderschutz und starke Kinderrechte durch gezielte Präventionsmaßnahmen verwirklicht werden können“, bringt es LAbg. Margreiter auf den Punkt.
Unterstützung für junge Erwachsene (Care Leaver)
Neben der Prävention liegt ein weiterer Schwerpunkt auf der verbesserten Unterstützung von sogenannten „Care Leavern“. Als Care Leaver werden junge Erwachsene bezeichnet, die in sozialpädagogischen Wohngruppen der Kinder- und Jugendhilfe aufgewachsen sind. Margreiter erklärt: „So wie Eltern normalerweise den Kontakt mit ihren Kindern nicht mit dem 18. Geburtstag abbrechen, sollen auch Care-Leaver in schwierigen Lebensphasen die Möglichkeit haben, zumindest für begrenzte Zeit noch Hilfe und Unterstützung durch die KJH in Anspruch nehmen zu können.“ Schon bisher besteht die Möglichkeit Care Leaver am Weg in ein selbstständiges Erwachsenenleben punktuell noch bis maximal zum 21. Lebensjahr zu unterstützen. Die wesentliche Neuerung betrifft die Möglichkeit Erziehungshilfen auch dann zu verlängern, wenn diese nicht genau am 18. Geburtstag des jungen Erwachsenen aufrecht sind. „Es handelt sich also um die Korrektur einer unsinnig starren gesetzlichen Regelung, die in der Praxis sowohl die jungen Erwachsenen, als auch die Behörden vor Herausforderungen stellt“, so Margreiter.
Beispiel: Seit seinem 12. Lebensjahr lebt Frank in einer Wohngruppe. Nach anfänglichen Schwierigkeiten fand er in Betreuer Günther eine wichtige Bezugsperson. Kurz vor seinem 18. Geburtstag zog er zu seiner Freundin. Die Erziehungshilfe wird beendet. Doch nach dem Beziehungsende ein paar Monate später landete er auf der Straße, verfällt in alte Muster und drohte seine Lehrstelle zu verlieren. Günther und eine Sozialarbeiterin halfen ihm für einige Zeit zurück in die Wohngruppe zu kommen und sein Leben wieder in geordnete Bahnen zu bringen.
Vereinfachung der Verwaltung
Künftig soll es zu keinem Zuständigkeitswechsel der örtlich zuständigen Behörde bei vorübergehendem Wohnsitzwechsel kommen können, wenn dieser der Gefahrenabwehr dient (z.B. Frauenhaus) oder im Rahmen einer Unterstützung der Erziehung (z.B. Familienwohnen) handelt. Da es sich meist nur um temporäre Wohnsitzwechsel handelt, wird durch diese Änderung einerseits die Betreuungskontinuität gewahrt und andererseits der Arbeitsaufwand für die Bezirke reduziert.
Beispiel: Kommt eine Frau aus dem Mühlviertel mit ihrem Kind in das Frauenhaus Linz, bleibt die KJH im Mühlviertel weiterhin direkte Ansprechperson für die Mutter.
Abschließend bedankt sich Doris Margreiter bei LR Lindner für den transparenten Gesetzwerdungsprozess: „Bereits im Vorfeld wurden auch hier wieder alle Landtagsklubs über den aktuellen Stand und die Inhalte der Novelle informiert. Ich erwarte mir daher im morgigen Unterausschuss zielführende Diskussionen, damit wir dieses Gesetz im Sinne des Kinderschutzes rasch beschließen können.“