Kostendeckende Finanzierung des Schülergelegenheitsverkehrs
Der Oö. Landtag möge beschließen:
Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, bei der Bundesregierung dafür einzutreten, die kostendeckende Finanzierung des Schülergelegenheitsverkehrs (kurz SGV) sicherzustellen, damit ungedeckte Kostenteile nicht auf die Gemeinden oder Länder abgewälzt werden.
Begründung
Der Transport von Schülerinnen und Schülern, die auf den Schülergelegenheitsverkehr (SGV) angewiesen sind, schafft in der Lebensrealität der Betroffenen (Eltern, Kinder, Gemeinden) unnötige Hürden und Sorgen, wie sie der Landtag bereits 2019 in der Begründung eines themagleichen Antrages feststellte:
„Regelmäßig stehen auf den SGV angewiesene Schülerinnen und Schüler in Oberösterreich vor dem Problem, dass sie zu Schulbeginn um den Transport von und zur Schule bangen müssen. Hintergrund dafür ist, dass der Schülergelegenheitsverkehr aus dem Familienlastenausgleichfonds (FLAF) finanziert wird und sich bei anstehenden (Neu)Beauftragungen durch das Finanzamt keine Busunternehmen mehr finden, die bereit sind, die Leistungen dafür zu erbringen. Um im Sinne der Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern zu handeln, nehmen die betroffenen Gemeinden die Suche nach einem Anbieter dann selbst in die Hand.“
Die vom Bund gewährten Kilometerpreise für den SGV sind immer weniger kostendeckend. Zahlreiche Gemeinden müssen daher in der Realität Zuzahlungen leisten, damit der SGV aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht eingestellt wird. Dies betrifft vor allem Gemeinden im ländlichen Raum, da eine Umstellung auf den Linienverkehr in den meisten Fällen keine vertretbare Alternative ist.
Seit der einstimmig beschlossenen themagleichen Resolution des oberösterreichischen Landtags, vom März 2019, hat sich an der oft mangelhaften Abdeckung der Schülertransportkosten durch den Bund wenig verändert, wie zahlreiche Hilferufe von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern aus Gemeinden belegen. Offene Mängel sind beispielsweise nach wie vor:
- zu niedrige Kilometertarife, um als Busunternehmung nachhaltige und befriedigende Erwerbsbedingungen bieten zu können
- fehlende volle Abgeltung von sogenannten Stichfahrten (Fahrten in eine Sackgasse), wenn die Sackgasse nachgewiesen wird
- Absenkung der zumutbaren 2-Kilometer-Regelgung auf 1-Kilometer-Regelung bei nicht behobenen Gefahren am Schulweg
- bürokratischer Aufwand bei Busunternehmen für die Einhebung des Selbstbehaltes von € 19,60 pro Kind von den Eltern
Um eine kostendeckende Finanzierung des SGV ohne Zusatzkosten für die Gemeinden und Bundesländer seitens des Bundes sicherzustellen, braucht es dringend eine Anpassung an aktuelle Gegebenheiten: Es sollte Beförderungsbedingungen für die Busunternehmen geben, die es möglich machen, den Transport von Schülerinnen und Schülern wirtschaftlich darstellen zu können. In der Ausgestaltung sollten die Bedingungen so sein, dass sie eine abgesicherte und langfristige wirtschaftliche Perspektive für die Bus- und Taxiunternehmen und deren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ermöglichen. Zwischen Bund und den Sozialpartnern sollte ein Tarifmodell ausgehandelt werden, dass den Beruf Busfahrerin/Busfahrer beim Schülertransport in der Region wesentlich attraktiver macht. Ein solches Tarifmodell hätte eine dezentrale Beschäftigungswirkung und würde den ländlichen Raum stärken. Unter den bestehenden Bedingungen ein Busunternehmen zu finden, das bereit ist, den Schülertransport durchzuführen, wird immer schwieriger. Es ist völlig klar und verständlich, dass kein Unternehmen ein geplantes Verlustgeschäft abschließen will. Die unzureichende Finanzierung durch den FLAF bleibt faktisch bei den Gemeinden hängen, die ohnehin finanziell oft schon über dem Limit sind. Die laufenden Finanzausgleichsverhandlungen sind ein günstiger Zeitraum, um endlich eine ausreichende und langfristige finanzielle Ausstattung des Schülertransports im Gelegenheitsverkehr seitens des Bundes sicherzustellen.