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„Windfall-Profits-Tax“ auf Zufallsgewinne von Erdölkonzernen Entlastung der Bevölkerung bei den Treibstoffpreisen

Der Oö. Landtag möge beschließen:

Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, bei der Bundesregierung dafür einzutreten, aufgrund hoher Preiserwartungen durch den Ukraine-Krieg entstandene Zufallsgewinne von Mineralölunternehmen einer gesonderten Besteuerung zu unterziehen und mit den Einnahmen die Bevölkerung von den horrenden Spritpreisen zu entlasten.

Begründung

Die Explosion der Energiepreise bringt seit Monaten immer mehr Menschen in finanzielle Notlagen, der Krieg in der Ukraine hat das Problem der steigenden Energiepreise im Bereich des Mineralöls zusätzlich verschärft. Der Ölpreis lag Anfang Februar bei etwa 90 Dollar pro Fass und liegt heute knapp über 100 Dollar. Wir sprechen also hier von einem Preisanstieg von gut 10 Prozent beim Rohöl. Diesel- und Benzinpreise lagen Anfang Februar in Österreich bei rund 1,43 Euro pro Liter. Sie betragen heute aber zirka 1,80 Euro pro Liter. Das heißt, der Preis an der Tankstelle ist drei Mal stärker gestiegen als der Preis für Rohöl. Die betreffenden Treibstoffe wurden also mit günstig gekauftem Öl produziert. Die geänderte Marktlage bedeutete somit einen zusätzlichen Vermögenszuwachs für die Konzerne durch plötzliche Steigerung der Gewinnspanne, den man im wirtschaftswissenschaftlichen Sprachgebrauch als „Zufallsgewinn“, „Überschussgewinne“ oder „Windfall-Profits“ definieren kann. Genau dieses Geld aus diesen unvorhergesehenen Zusatzeinnahmen gilt es für die Entlastung der österreichischen Bevölkerung abzuschöpfen. So kann auch präventiv verhindert werden, dass Konzerne auf den Rücken der KonsumentInnen eine derartige Situation ausnutzen. Die Landesregierung ist daher gefordert, sich umgehend und nachdrücklich beim Bund für die notwendigen steuerrechtliche Rahmenbedingungen hin zu einer solchen „Zufallsgewinnsteuer“ oder „Windfall-Profits-Tax“ starkzumachen, wie es sie bereits in einigen europäischen Staaten wie zum Beispiel in Bulgarien, Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien, Rumänien und Großbritannien gibt.

Auch der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung DIW, Marcel Fratzscher, spricht sich für eine derartige Besteuerung als für den Fiskus günstigere Alternative mit mehr Lenkungseffekten aus. Ebenso hat die EU-Kommission am 8. März 2022 bereits angekündigt, dass sie eine solche Steuer auf „übermäßige Erlöse“, wie sie es nennt, begrüßt und solchen Vorhaben der Mitgliedsstaaten europarechtlich nichts im Wege steht.

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