Mangelware Transparenz in Oberösterreich: Nur mehr ein Jahr Zeit zur Reparatur der Demokratie-Defizite
Zudecken statt Transparenz im Oö. Landtag
Als einziges aller Bundesländer hat Oberösterreich eine 6-jährige Gesetzgebungsperiode des Landtags. Alle anderen Bundesländer sind auf die 5-jährige Periode, die seit einiger Zeit auch auf Nationalratsebene gilt, eingeschwenkt. „Die offiziellen Wortspenden der schwarzblauen Mehrheit, dass die 6-jährige Periode dazu dient, besonders lange und intensiv für die Bevölkerung arbeiten zu wollen, gilt jedenfalls nicht in der Frage der Transparenz. Da ist Oberösterreich seit Jahren Schlusslicht im Bundesländervergleich und es zeichnet sich ein Jahr vor der Wahl leider keine wesentliche Verbesserung ab“, kritisiert SPÖ-Klubvorsitzender Christian Makor.
Oberösterreich hat als einziges Bundesland kein Minderheitenrecht auf Untersuchungskommission bzw. Untersuchungsausschuss

Quelle: https://www.addendum.org/niederoesterreich/minderheitenrecht/
Antrag auf Übernahme der Bundesregelung ist unerledigt
„Untersuchungsausschüsse sind starke Instrumente, die dabei helfen, Missstände aufzuklären. Damit das gelingt, dürfen aber die Hürden zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses nicht zu hoch sein. Ich bin dafür, die Bundesregelung zu übernehmen, so dass ein Viertel der Abgeordneten zur Einsetzung ausreicht“, so Makor. In Oberösterreich ist aber derzeit die Zustimmung von mehr als der Hälfte der Abgeordneten erforderlich. Deswegen konnte das Instrument gar nicht zur Anwendung kommen – obwohl der Bedarf da war – etwa bei der politischen Zensur von Berichten der Gemeindeaufsicht des Landes oder bei der umstrittenen Kulturförderung für das KTM-Firmenmuseum. Auch in der ÖVP-Maskenaffäre würde ein Untersuchungsausschuss in anderen Bundesländern eingesetzt.
„Wenn es in allen anderen Bundesländern klappt, dann muss es auch in OÖ machbar sein“, ist Makor überzeugt. Christian Makor hat deshalb bereits im Frühjahr 2016 einen Initiativantrag zur Reform dieses Kontrollinstruments eingebracht – Entscheidung ist aber noch keine gefallen. „Dabei wäre es gar nicht so kompliziert. Wir wollen für Oberösterreich einfach eine praktikable Regelung, so wie sie im Nationalrat und in den anderen Bundesländern auch gilt“, so Makor. Tatsächlich hat es in Oberösterreich erst einmal einen Untersuchungsausschuss gegeben – im Fall des Krankenhausskandals in den 90er Jahren. Dieser hat in der Folge sogar zum Rücktritt eines Landesregierungsmitglieds (Aichinger) geführt. Der SPÖ-Initiativantrag 107/2016 für eine Untersuchungskommission als Minderheitenrecht – eingebracht am 3. März 2016 ist nach wie vor unerledigt.
Kein Budgetdienst für den budgetverantwortlichen Landtag
Budgetthemen sind in Oberösterreich besonders politisch. Von 1995 bis 2017 legte Dr. Josef Pühringer als Landeshauptmann und Finanzreferent äußersten Wert darauf, dass Oberösterreich stets schuldenfrei war und keine Schulden gemacht hat – bestenfalls von Drittmitteln und langfristigen Verbindlichkeiten war die Rede. Seit April 2017 baut hingegen LH Mag. Thomas Stelzer im Sinne einer politischen Agenda zirka 3 Milliarden Euro an Landesschulden ab. In beiden Fällen stützen die Fachleute der Landesfinanzdirektion die gegenläufige Kommunikation der jeweiligen Finanzreferenten. „Das allein zeigt, dass die Finanzdirektion nicht unabhängig ist und ihre Informationen vom jeweiligen Finanzreferenten eingefärbt werden. Deshalb kann die Finanzdirektion für den Landtag als Gegenpol der Regierung gar keine transparente Budgetsicht liefern. Sie sind einzig ihrem Finanzreferenten verpflichtet – und ganz und gar nicht unparteiisch“, informiert Klubvorsitzender Makor. Vor dem Hintergrund der finanzschweren Corona-Rettungspakete, deren finanzielle Wirkung und der einbrechenden Steuereinnahmen wäre eine unabhängige Expertise wichtiger denn je. Auch das wiederholte Infragestellen der Landesrechnunghof-Expertisen durch LH Stelzer zur Ausbeutung der Oö. Gemeinden untermauern die Notwendigkeit nach unabhängiger Expertise für den Oö. Landtag. Mit dem fehlenden Überleitungsbudget beim Wechsel der Budgetierung von der Kameralistik zum 3-Komponenten-Haushalt, hat Finanzreferent Stelzer die Landtagsabgeordneten endgültig zum finanziellen Blindflug gezwungen – was die Mehrheitsfraktionen VP/FP jedoch kommentarlos akzeptieren. „Diese totale Gefügigkeit der schwarzen und blauen Landtagsfraktionen gegenüber Stelzer ist mitverantwortlich für die Demokratie-Defizite im Landtag. Wenn die VP/FP-Mehrheit den Landtag willig an die Regierung ausliefert, dann torpediert sie damit die Kontrollaufgabe des Oö. Landtags“, zeigt Makor auf. Das war einmal mehr bei der jüngsten Landtagsdebatte am 9. Juli zur KTM-Motohall-Förderung sichtbar: Die ÖVP- und FPÖ-Abgeordneten samt ihrer Landtagspräsidenten billigten die fehlenden Landtagsbeschlüsse nicht nur – sie lehnten sogar 3 von 5 Empfehlungen des Landesrechnungshof ab und haben die Folgeprüfung aus parteitaktischem Kalkül auf einen Zeitraum nach der Landtagswahl 2021 verschoben.
Der SPÖ-Antrag 246/2016 auf Einrichtung eines Budgetdienstes vom 29. September 2016 wurde am 16. Jänner 2020 (nach ca. 3,5 Jahren Beratung) mehrheitlich abgelehnt.
Akteneinsichtsrecht nicht einmal bei Landtagsbeilagen
Der Oö. Landtag hat im Gegensatz zu zahlreichen anderen Landtagen kein Akteneinsichtsrecht. In Salzburg, Wien und auch Kärnten haben die Abgeordneten das Recht auf Akteneinsicht, ebenso im Nationalrat. Es gibt sogar klare Regelungen über die Geheimhaltungsstufen, wie diese klassifiziert werden und wie im Streitfall vorgegangen wird. Anders in Oberösterreich, weiß SPÖ-Klubvorsitzender Christian Makor: „Akteninhalte sind in Oberösterreich Glaubensfragen. Selbst wenn die Akten für die Entscheidung des Landtags relevant sind, erhalten die Abgeordneten kein Einsichtsrecht. Diese ÖVP-Zudecker-Mentalität ist in einer aufgeklärten Demokratie an sich unwürdig.“ Der am 7. April 2016 eingebrachte Initiativantrag der SPÖ auf ein Akteneinsichtsrecht der Landtagsabgeordneten wurde jedoch am 21. März 2019 von ÖVP und FPÖ abgelehnt. „Zusätzlich zum finanziellen Blindflug zwingt die ÖVP damit den Landtag auch weiterhin zur Unkenntnis entscheidender Akteninhalte“, kritisiert Makor.
Der SPÖ-Antrag 129/2016 für das Recht auf Akteneinsicht wurde am 7. April 2016 eingebracht und am 21. März 2019 mehrstimmig abgelehnt.
Geheimsache Beantwortungen von Landtagsanfragen
Geradezu absurd ist die bestehende OÖ-Regelung, dass Landtagsbeantwortungen nicht öffentlich sind. „Im Nationalrat sind Anfragebeantwortungen seit Menschen gedenken im Internet öffentlich zugänglich. Ebenso die jeweiligen Entstehungsgeschichten von Gesetzen. Nach vielen Jahren des Bohrens dicker Bretter gesteht die schwarzblaue Regierungsmehrheit hier zwar Versäumnisse ein, zur Stunde ist aber noch kein einziges repariert“, informiert Makor. Die Motivation der ÖVP ist simpel – was niemand erfährt, kann niemand aufdecken. „Deshalb decken sie zu, wo sie können. Egal, ob es sich um die Maskenaffäre rund um einen ÖVP-nahen Unternehmer oder um die Fördermillionen für ein Museumsprojekt eines ÖVP-Großsponsors handelt“, argumentiert Makor. Der Antrag „Anfragebeantwortung online verfügbar machen nach Vorbild des Bundes“ ist seit dem 18. Mai 2017 im Unterausschuss Landtagsgeschäftsordnung in Beratung. Seit einem Jahr gibt es die Zusage, dass nunmehr hier „etwas passieren solle“ – tatsächlich gibt es noch keinen einzigen sichtbaren Fortschritt.
Der SPÖ-Antrag 429/2017 auf Veröffentlichung von schriftlichen Anfragen und deren Beantwortung wurde am 18. Mai 2017 eingebracht und ist nach wie vor unerledigt.
Echte Transparenz bei Landtags-Ausschusssitzungen
Themenberatungen finden auf Landtagsebene nicht im Plenum, sondern in Ausschuss- und Unterausschusssitzungen statt. Deshalb sind etwa in Salzburg Ausschusssitzungen auch für die Öffentlichkeit zugänglich und werden im Internet für Interessierte live übertragen – inklusive Archivfunktion. „Da sieht man dann, wer sich aktiv beteiligt oder wer das nur in medienöffentlichen Papieren behauptet. Es wird auch so manche Scheinbehauptung enttarnt. Deshalb treten wir – nicht nur wegen Corona-bedingtem Abstandhaltens – für die Öffentlichkeit der Ausschusssitzungen nach dem Vorbild Salzburg ein. Es geht dabei um politische Hygiene, also mehr Ehrlichkeit im politischen Diskurs. Die vielfachen Falschbehauptungen von ÖVP/FPÖ, dass dringliche Landtagsinitiativen deshalb nicht beschlossen werden können, weil sie erst im Ausschuss diskutiert werden müssen, was dann aber gar nicht passiert, würden enttarnt“, so Makor.
Der SPÖ-Antrag 1322/2020 auf Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen wurde am 5. März 2020 eingebracht und bereits am 16. April 2020 mehrheitlich abgelehnt.
Oberösterreich hat teuerste Wahlkampfkosten-Regelung
Wahlkampfkostenobergrenzen machen in mehrfacher Hinsicht Sinn.
- Es handelt sich zu einem großen Teil um öffentliche Mittel.
- Es soll ein ausgewogener Wahlkampf möglich sein.
- Politik darf nicht käuflich sein.
- Die Bevölkerung will keine Materialschlacht.
Dennoch haben ÖVP und FPÖ in Oberösterreich über Jahre jede Wahlkampfkosten-Obergrenze blockiert. Die von ihnen schließlich am 30. Jänner 2020 beschlossene Regelung ist keine Obergrenze, sondern ein Fass ohne Boden. Obwohl in Oberösterreich zeitgleich Gemeinderats-, Bürgermeister- und Landtagswahlen stattfinden, wurde nur für die „Landtagswahl“ eine Obergrenze von 6 Millionen Euro definiert. Diese kann leicht umgangen werden, weil sie durch großzügige Freibeträge pro Kandidaten/in von 15.000 Euro aufgeweicht wurde und die Kandidaten zusätzlich in beliebiger Höhe auf Gemeinderatsebene wahlkämpfen können. Diese windelweiche Regelung kommt vor allem der ÖVP entgegen, die auch als einzige Partei bei der Landtagswahl 2015 mehr als 7 Millionen Euro ausgegeben hat. „Vergleicht man Nationalratswahlen mit Landtagswahlen, so darf bei den Landtagswahlen in OÖ fünfmal mehr Geld pro Wahlberechtigtem ausgegeben werden. Eine solch verschwenderische Schlammschlacht ist unwürdig“, kritisiert SPÖ-Klubvorsitzender Makor. Der SPÖ-Landtagsklub hat hingegen ein eigenes Modell erarbeitet, das auf den Bundesregelungen aufbaut und diese auf alle drei in Oberösterreich gleichzeitig stattfindenden Wahlen umrechnet. Im Ergebnis entspräche das einer Obergrenze von ca. 3,8 Mio Euro für alle gleichzeitig stattfindenden Gemeinderats-, Bürgermeister- und Landtagswahlen zusammen. Der viel sparsamere und konsequentere SPÖ-Initiativantrag wurde mit dem Beschluss der ÖVP/FPÖ-6-Mio-Regelung abgelehnt.
Transparenz stärkt Demokratie und bekämpft Korruption
Transparenz ist kein Selbstzweck. Sie dient vielmehr zur Objektivierung von Entscheidungen. Sie hilft beim Nachvollziehen von Motivationen. Transparenz ermöglicht öffentliche Teilhabe. Für den Parlamentarismus ist Transparenz im argumentativen Wettstreit mit der zu kontrollierenden Regierung von hoher Bedeutung – weil mangels verfügbarer parlamentarischer Experten-Strukturen die Deutungshoheit regelmäßig bei der Regierung liegt. Für Oberösterreich gilt das in gesteigerter Form, weil einzig der Landesrechnungshof als unabhängiges Hilfsorgan des Landtags zur Verfügung steht. Budgetdienst gibt es keinen. Sogar die Landtagsdirektion ist aufgrund der Personalunion mit dem Verfassungsdienst dem Landeshauptmann unterstellt.
Der SPÖ-Landtagsklub tritt durch jährlich wiederkehrende Sachanfragen in zentralen Politbereichen (Gesundheit OP-Wartezeiten, Kinderbetreuung, Wohnbeihilfe bis hin zu Mountainbike-Strecken) für mehr Transparenz in Oberösterreich ein. Die Problematik, dass Anfragebeantwortungen nicht veröffentlicht werden dürfen, ist dabei jedoch äußerst hinderlich. „Ich bin überzeugt, dass Transparenz für alle Beteiligten von Vorteil ist. Der politische Diskurs gewinnt an sachlichem Gehalt. Journalistische Recherchen werden erleichtert. Hinzu kommt die vorbeugende Wirkung gegen Korruption. Leider stoßen wir in der Landespolitik sehr oft an die Mauer des Schweigens – sowohl bei fehlenden Dokumenten im KTM-Motohall-Förderprozess wie auch beim ÖVP-Maskendeal. Die vorgeschobenen rechtlichen Argumente halten dabei einer seriösen Prüfung nicht stand. Das Machtübergewicht des Landeshauptmanns, durch die Demokratie-Defizite im Oö. Landtag verschärft, sorgt jedoch dafür, dass die Kontrolltätigkeit unerledigt beendet werden muss – von Transparenz keine Spur“, fasst Makor zusammen.
Nur mehr eins von sechs Arbeitsjahren des Oö. Landtags übrig
„Positive Reformen, mit denen die Kompetenzen des Oö. Landtags im notwendigen Maß ausgebaut wurden, gab es bislang nicht. Es besteht daher großer Zeitdruck, um nicht mit den vorhandenen Demokratie-Defiziten diese Legislaturperiode zu beenden. Dann würde nämlich das Verzögerungsspiel der ÖVP erneut beginnen und Oberösterreichs Landtag weiter ein Schattendasein unter der Landesregierung führen. Die Tatsache, dass der Landtag das höchste politische Gremium im Land ist, sollte nicht nur in der Verfassung zu lesen sein. Es muss auch in der politischen Realität gelebt werden. Dafür braucht es den gemeinsamen Einsatz aller demokratischen Kräfte für die notwendige Reparatur der zahlreichen Demokratie-Defizite“, appelliert Makor.