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Junges Wohnen in Oberösterreich

6. Oktober 2014

Junges Wohnen in Oberösterreich

Pressekonferenz
zum Thema:
Junges Wohnen in Oberösterreich
Ihre GesprächspartnerInnen sind:
Klubvorsitzender Christian Makor
Bürgermeister Gerald Hackl
SJ-Landesvorsitzende Fiona Kaiser
JG-Landesvorsitzender Andreas Durst

Montag, 6. Oktober 2014, 10 Uhr
Oö. Presseclub, Landstraße 31, 4020 Linz, Saal C

Wohnkosten belasten Haushaltseinkommen über Gebühr

Untersuchungen der Österreichischen Nationalbank auf der Datenbasis des Jahres 2012 zur Höhe der Wohnkosten belegen, dass MieterInnen in Österreich mit durchschnittlich 34 Prozent einen hohen Anteil ihres Haushaltseinkommens für den Bereich Wohnen ausgeben (müssen).
Besonders im untersten Einkommens-Viertel ist die Wohnkostenbelastung mit 51 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens bei MieterInnen enorm hoch. Rund ein Drittel aller MieterInnen gibt dabei an, für die Wohnkostenbegleichung ihren Konsum einzuschränken.
Im Vergleich zur vorherigen Untersuchung aus dem Jahr 2008 zeigt sich, dass der Anteil der Wohnkosten am Haushaltseinkommen um zwei bis sechs Prozent – je nach Bevölkerungsgruppe – angestiegen ist.
Es ist davon auszugehen, dass sich die Situation seit 2012 weiter verschlechtert hat, da die Mietpreise zuletzt doppelt so stark wie die allgemeine Teuerung angestiegen sind – während die Entwicklung der Haushaltseinkommen gegenüber dieser Dynamik weiter zurückfällt.

Erste Wohnung wird für Junge zur finanziellen Schweraufgabe

Niedrige Einstiegsgehälter, lange Ausbildungszeiten und prekäre Dienstverhältnisse zum Berufseinstieg machen es jungen Menschen schwer, sich eine eigene Wohnung ermöglichen zu können. Ein Blick auf die Einkommensdaten laut Statistik Austria (Datenbasis 2012) belegt: Der Durchschnitts-Jahresverdienst von 20-29-Jährigen beträgt österreichweit 13.822 Euro netto. Diese Zahlen sind durchaus auch für Oberösterreich repräsentativ, weil unser Bundesland bei den Durchschnitts-Einkommen stets eng am Bundes-Mittelwert liegt.
Eine 60-Quadratmeter-Wohnung mit einer marktüblichen Miete von 8 Euro pro Quadratmeter inklusive Betriebskosten (kalt), die somit 480 Euro monatlich zu Buche schlägt, würde 5760 Euro jährlich kosten – das entspricht mehr als 41 Prozent des kompletten Jahresverdienstes (inklusive Urlaubs- und Weihnachtsgeld). Heizung und Strom sind dabei jedoch noch gar nicht mitgerechnet.
Im Vergleich dazu bewegt sich das Jahres-Durchschnittseinkommen der 30-39-Jährigen mit 19.692 Euro etwa im Rahmen des allgemeinen Durchschnittseinkommens von 20.596 Euro netto im Jahr. Im Vergleich zu den 20-29-Jährigen liegt der Wert der 30-39-Jährigen um 50 Prozent höher. Es ist daher schon aufgrund der tatsächlichen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sachlich begründet, junge Menschen bis 30 Jahren mit leistbarem Wohnraum besonders zu unterstützen.

Das SPÖ-Modell: „5 x 5 – Junges Wohnen“

Um Wohnraum für junge Menschen schnell, flexibel und günstig zur Verfügung stellen zu können, hat der SPÖ-Klub ein eigenes Modell entwickelt. Dieses baut auf den bestehenden Erfahrungen von Städten und Gemeinden auf, die bereits Vorreiter-Projekte für „Junges Wohnen“ geschaffen haben.

Konkret bietet das SPÖ-Modell „5 x 5 – Junges Wohnen“:

 Eine fixe Miete von 5 Euro/m² brutto inkl. Betriebskosten (kalt)
 Für einen Zeitraum bis zu 5 Jahren
 Einmalige Inanspruchnahme möglich
 Für Junge zwischen 18 und 30 Jahren
 Wohnungsgröße maximal 60 m² plus weitere 10m² pro zusätzlicher Person


Das Modell soll rasch und wirksam leistbaren Wohnraum für Junge zur Verfügung stellen wollen. Die Gemeinden erhalten die Möglichkeit, Objekte für das Modell „5 x 5“ beim Land Oberösterreich vorzuschlagen. Gemeinsam mit dem Land wird der konkrete Förderbedarf der jeweiligen Wohnungen ermittelt, um auf die Miete von 5 Euro/m² herunterzukommen. Die Kosten für die Förderung sollen vom Land getragen werden.

Wenn die marktübliche Miete einer Wohnung 8 Euro/m² inkl. Betriebskosten (kalt) wäre, dann müsste das Land 3 Euro/m² zuschießen, um eine „5 x 5“ Wohnung zu ermöglichen. Die Gesamtkosten für ein Jahr würden bei einer 60-Quadratmeter-Wohnung 2160 Euro betragen. Mit einem Budgetvolumen von zirka 2,2 Millionen Euro könnten demzufolge 1000 „5 x 5 – Junge Wohnungen“ vom Land Oberösterreich finanziert werden. Der tatsächliche Kostenpunkt dürfte jedoch deutlich niedriger liegen, weil nicht alle Wohnungen der Maximalgröße entsprechen werden und zudem ein Teil der Förderung durch den Wegfall der Wohnbeihilfe kompensiert würde.

Welche Wohnungen kommen für „5 x 5 – Junges Wohnen“ in Frage?

 Ausstattungskategorie A oder B gemäß Mietrechtsgesetz
 Verfügbare Wohnungen – zum Beispiel aktuelle Leerstände (z.B. 600 Genossenschaftswohnungen laut Wohnbauanfrage)

Um einen angemessenen Wohnstandard für „Junge Wohnungen“ zu sichern, sollen nur die beiden höchsten Kategorien des Mietrechtsgesetzes A oder B in Frage kommen. Diese gewährleisten eine angemessene Ausstattung mit den erforderlichen Nebenräumen wie WC, Bad, Küche, Vorraum sowie einer Heizung.


Im Zentralraum kann nur massiver zusätzlicher Wohnbau die Situation entlasten


Im Linzer Zentralraum gibt es hingegen de facto keine Leerstände. Im Gegenteil – dort sind aufgrund der wachsenden Bevölkerung unbedingt zusätzliche Wohnungen erforderlich. Die SPÖ hat deshalb bereits ein Sonderwohnbauprogramm beantragt, das vor dem Hintergrund des neuerlichen Höchststands an Wohnungssuchenden in Oberösterreich vom Volumen her deutlich angehoben werden muss.

Welche Junge kommen für „5 x 5 – Junges Wohnen“ in Frage?

 Alter zwischen 18 und 30 Jahren
 Hauptwohnsitz bereits in der Gemeinde oder wird neu in der Gemeinde angemeldet
 Maximales Haushaltseinkommen bis Euro 1.400 netto (=19.600 netto jährlich) für 1 Person
 Maximales Haushaltseinkommen bis Euro 1.900 netto (=26.600 netto jährlich) für 2 Personen zuzüglich Euro 350 netto für jede weitere Person oder Kind
 Nur einmalige Inanspruchnahme möglich

Was gilt sonst noch bei  „5 x 5 – Junges Wohnen“?

 Nach Ablauf des 5-Jahres-Zeitraums kann Wohnung zu Normalmiete weiterbewohnt werden
 Keine zusätzliche Gewährung von Wohnbeihilfe – aber es gilt ein Verschlechterungsverbot
 Sollte Wohnbeihilfen-Regelung im Einzelfall günstiger kommen, dann gilt diese

Vorteile von „5 x 5 –Junges Wohnen“ gegenüber dem Modell des Wohnbaureferenten

 Wohnungen, die am Markt sind, können sofort eingesetzt werden
 Überschaubare Kosten für MieterInnen und öffentliche Hand
 Gemeinde hat Gestaltungsspielraum durch Auswahl der Objekte
 Junge müssen nach Zeitablauf nicht ausziehen
 Auch Einzelwohnungen oder Häuser mit wenigen Wohnungen können zu „5 x 5 – Junges Wohnen“ werden
 Keine steigende Annuitätenbelastung, wie im Wohnbaureferenten-Modell
 Hohe Flexibilität, weil beliebig viele Wohnungen zu „5 x 5 – Junges Wohnen“ gewidmet und auch wieder rückgewidmet werden können (etwa wenn sie nach dem 5-Jahres-Zeitraum weiter bewohnt werden)

Statutarstadt Steyr ist Vorreiter beim „Jungen Wohnen“

Seit dem Jahr 2006 gibt es in Steyr ein konkretes Modell zur Förderung von Jungfamilien und HausstandsgründerInnen. Die Zielgruppe dieses Modells sind Junge zwischen 18 und 30 Jahren, die über ein eigenes Einkommen verfügen, das Euro 2500 netto nicht übersteigt.

Für die Wohnungen gilt ein Fixpreis von Euro 5/m². In diesem Preis sind sämtliche Betriebskosten (ohne Strom, Telefon und Fernsehen) und auch die Heizkosten inkludiert. Der Quadratmeterpreis von 5 Euro ist auf maximal 4 Jahre oder dem Erreichen des 30. Lebensjahres befristet.

Nach Ablauf der Vierjahresfrist ab Bezugsdatum oder dem Erreichen des 30. Lebensjahres, wird mit dem nächsten Monatsersten die Standardmiete verrechnet.

Weitere Kriterien sind:
 Wohnungswerber sind österreichische Staatsbürger oder EU-Bürger
 Alter vom 18 bis zum vollendeten 30. Lebensjahr (gilt für alle in der Wohnung befindlichen Personen, ausgenommen Kinder)
 Es muss die erste Wohnung sein – zur Förderung der Hausstandsgründung (auch diese Regelung gilt für alle in der Wohnung befindlichen Personen)
 Ein ausreichend hohes Einkommen ist erforderlich – Zuschüsse durch die Eltern zählen nicht
 Haushalts-Einkommensgrenze von Euro 2.500 netto darf nicht überschritten werden

Mit ihrem über Jahre erprobten Modell ist Steyr ein Vorreiter für junges Wohnen in Oberösterreich. Die Erfahrungen der drittgrößten Stadt unseres Landes gilt es auch beim Ausbau von „Jungem Wohnen“ in ganz Oberösterreich zu nutzen.

Insgesamt hat die Stadt Steyr von 1. Juli 2006 bis 30. September 2014 bereits 228 Wohnungen im Rahmen ihrer Aktion zur Förderung des „Jungen Wohnen“ vergeben. Am beliebtesten waren dabei 2- und 3-Raum-Wohnungen:

Wohnungsgröße  Anzahl der Vergaben
1-Raum    25 Wohnungen
2-Raum    71 Wohnungen
3-Raum    131 Wohnungen
4-Raum    1 Wohnung
Zirka ein Drittel der Wohn
ungen wurden von den „Jungen BewohnerInnen“ auch nach Ablauf des vergünstigten Zeitraums weiter gemietet.

Aktuell sind in Steyr 74 Wohnungen im Rahmen des Fördermodells vermietet. Darüber hinaus stehen noch 14 3-Raum-Wohnungen und ein 4-Raum-Wohnung zur Verfügung. Sämtliche 1- und 2-Raum-Wohnungen sind aktuell belegt.

Jugend macht gegen hohe Wohnkosten mobil

Die Junge Generation in der SPÖ-Oberösterreich und die Sozialistische Jugend haben die hohen Wohnkosten für junge Menschen zum Anlass genommen, um offensiv politische Alternativstrategien aufzuzeigen. Diese reichen von einem eigenen Modellentwurf für „Junges Wohnen“ über konkrete Finanzierungserfordernisse im Wohnbau bis hin zu gesetzlichen Reformen.

Im Rahmen von Aktionstagen touren die jungen Roten durch Oberösterreichs Bezirke und bauen ein mobiles Wohnzimmer an öffentlichen Orten auf. Dort wird dann der Diskurs mit der Bevölkerung gesucht und auf die prekäre Situation von jungen Menschen, die sich Wohnen kaum oder gar nicht leisten können, aufmerksam gemacht.

Die Problematik ist für Junge nicht fundamental anders als für die anderen Bevölkerungsgruppen – spitzt sich allerdings dort viel stärker zu. Junge Menschen wechseln häufig die Wohnung, was im Regelfall mit neuen Mietverträgen verbunden ist – dadurch spüren sie die stark gestiegenen Wohnkosten besonders intensiv. Zudem sind junge Menschen aufgrund geringerer Einstiegslöhne häufiger armutsgefährdet als die Durchschnittsbevölkerung. Der Forderungskatalog der Sozialistischen Jugend umfasst die Modernisierung des Mietrechts, Startwohnungen für Jugendliche, die Senkung von Provisionen und Kautionen und die Ankurbelung des öffentlichen und gemeinnützigen Wohnbaus.

Pressesprecher Mag. Andreas Ortner
Email: : 0664-8299984

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