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Novelle des Jugendschutzgesetzes bringt entscheidende Verbesserung

21. März 2013

Novelle des Jugendschutzgesetzes bringt entscheidende Verbesserung

Der von Sozialreferent LH-Stv. Josef Ackerl ausgearbeitete Entwurf für ein neues Jugendschutzgesetz wurde heute im Unterausschuss des Landtages diskutiert. „Leider blockierte die ÖVP in mehreren Bundesländern die Angleichung der Jugendschutzbestimmungen gemäß der Ländervereinbarung vom 28. November 2012. Nachdem daraufhin die Steiermark die Vereinbarung über eine Vereinheitlichung nicht mehr mitgetragen hat, kommt es zu keiner Angleichung. Nichtsdestotrotz bringt die vorliegende Novelle des Oö. Jugendschutzgesetzes positive Veränderungen. Eine besondere Verbesserung ist die neugeschaffene Möglichkeit von Testkäufen. Damit werden die Erwachsenen bei ihrer Verantwortung für die Jugend in die Pflicht genommen“, ist die SPÖ-Unterausschussvorsitzende und Jugendsprecherin Petra Müllner überzeugt.

Auf SPÖ-Initiative sind im neuen Jugendschutzgesetz koordiniert organisierte Testkäufe vorgesehen. Geplant ist die Umsetzung dieser durch das Institut für Suchtprävention, das Erfahrungen auf diesem Gebiet hat. „Es ist unerlässlich dass auch die Erwachsenen in die Verantwortung genommen werden. Sei es nun als Eltern, als Lebensmittelhändler oder als Gastronomen. Allen muss klar sein, dass Alkohol die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen schädigt und dass Beihilfe zu unerlaubtem Alkoholkonsum Minderjähriger somit kein Kavaliersdelikt ist. Das Gesetz dient schließlich zum Schutz der Jugendlichen und nicht zu ihrer Bestrafung“, mahnt SPÖ-Unterausschussvorsitzende Petra Müllner Verantwortungsbewusstsein ein. Ziel der Testkäufe ist jedenfalls, durch Sensibilisierung bei den Verkaufsstellen die Verfügbarkeit alkoholischer Produkte für Jugendliche zu reduzieren.

Enttäuscht zeigt sich Müllner über das Scheitern der Bundesländervereinbarung: „Unser Herz hängt keineswegs an einer Verlängerung der Ausgehzeiten. Die derzeitige Regelung in Oberösterreich ist ausreichend. Wir wollten damit eine Einigung der Länder in der viel wichtigeren Frage des Alkoholkonsums von Unter-18-Jährigen ermöglichen. Hier wäre es essenziell, alle Bundesländer für strengere Regelungen – wie sie in Oberösterreich schon bestehen – im Boot zu haben. In Niederösterreich etwa dürfen Jugendliche zwischen 16 und 18 bereits gebrannten Alkohol konsumieren, was Oberösterreichs Jugend in den Grenzgebieten zum Alkoholmissbrauch einlädt.“

Bundesweit einheitliche Regelungen über Altersgrenzen beim Alkoholkonsum und Ausgehzeiten Minderjähriger würden jedenfalls für Eltern und Jugendliche eine große Hilfe darstellen. Sie beugen unter anderem der Gefahr vor, etwa bei einer Urlaubsreise in ein anderes Bundesland aus Unkenntnis gegen dort geltendes Recht zu verstoßen.

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