SPÖ zu LR Dörfel und Sozialhilfe NEU: Blick für jene nicht verlieren, die auf Hilfe angewiesen sind
Großteil der Sozialhilfebezieher:innen sind Kinder und Working Poor
Zur heutigen Pressekonferenz von Landesrat Dörfel zur Sozialhilfe mahnt SPÖ-Sozialsprecherin und Klubvorsitzende Sabine Engleitner-Neu, jene Oberösterreicher:innen in schwierigen Lebenslagen nicht zu vergessen, die sich ohne unsere gesellschaftliche Solidarität tatsächlich nicht helfen können: „Missbrauch zu unterbinden ist immer gut und richtig, bei der Sozialhilfe wie auch bei Förderungen, der Vergabe von Staatsbürgerschaften oder anderswo. Aber wir müssen im Blick behalten, dass Schwarz -Blau mit den jüngsten Reformen immer weitere Lücken in das letzte soziale Auffangnetz für Menschen in Not gerissen haben und das Leben für tausende Landsleute in Notsituationen erschwert haben“. Sie verweist auf Anfragebeantwortungen, wonach ein Drittel der Bezieher:innen von Sozialhilfe Kinder sind, die dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung stehen können. Fast ein weiteres Drittel sind Aufstocker:innen, denen das verdiente Geld nicht für ein Lebensminimum reicht. „Diese Menschen werden unter Generalverdacht gestellt. Nicht arbeiten zu wollen, sich öffentliche Gelder zu erschleichen, schwingt in der Debatte mehr oder weniger unterschwellig mit. Hier wird Stimmung gegen Menschen gemacht, die überwiegend in ihrer schwierigen Situation gefangen sind und deshalb unsere Hilfe brauchen“, stellt Engleitner-Neu klar.
Großteil der Bezieher:innen von Sozialhilfe steht Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung
Aus Anfragebeantwortungen an den SPÖ-Landtagsklub ist bekannt, dass im Vorjahr von den insgesamt 9.186 Personen, die zumindest einmal Sozialhilfe bezogen, 3.193 Personen minderjährig waren. 2.723 waren sogenannte Aufstocker:innen oder „Working poor“. Mit 4.940 Personen war zudem mehr als die Hälfte aller Bezieher:innen weiblich. „Ein konstruktiver Ansatz anstelle von Verdächtigungen wäre es, die Betreuungsangebote dementsprechend zur erweitern, damit Frauen wenigstens nicht wegen Betreuungspflichten in der Sozialhilfe verbleiben müssen“, so Engleitner-Neu abschließend.