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Immer mehr Kinder in Sonderkindergärten, 44% mehr Kinder mit Förderbedarf oder Behinderung in 5 Jahren

24. Juli 2026

Immer mehr Kinder in Sonderkindergärten, 44% mehr Kinder mit Förderbedarf oder Behinderung in 5 Jahren

Kinder müssen in Sondereinrichtungen, da Gemeinden Integrationsgruppen nicht mehr stemmen können

SPÖ-Margreiter

Insgesamt 2.635 Kinder mit Förderbedarf oder Behinderung besuchten 2025 einen oberösterreichischen Kindergarten – 2021 waren es noch 1.824. Das ist ein drastischer Anstieg von über 44 Prozent in fünf Jahren, wie eine aktuelle Anfrage der SPÖ zeigt. Weil das Land den Gemeinden keine ausreichende Unterstützung gewährt, sehen sich immer mehr Eltern gezwungen, für ihre Kinder Plätze in heilpädagogischen Kindergärten zu nutzen, statt sie in regulären Kindergärten inkludieren zu lassen. In heilpädagogischen Sonderkindergärten wuchs die Zahl der Kinder mit Förderbedarf von 2023 bis 2025 von 85 auf 102 (+20%), jene mit Behinderung von 145 auf 151. „Eltern brauchen die echte Wahlfreiheit zwischen Integrationsgruppe und Sonderkindergarten. Sie weichen jedoch aus Not in Sonderstrukturen aus, weil die Integrationsgruppen vor Ort personell und finanziell völlig unzureichend ausgestattet sind. Das Land lässt die Gemeinden allein und am Ende zahlen die Familien den Preis. Kinder dürfen nicht als Notlösung in ohnehin ausgelasteten Sonderstrukturen landen“, betont SPÖ-Kinderbildungssprecherin Doris Margreiter.

Land kennt eigenen Bedarf nicht

Dass das Land gleichzeitig keinen verlässlichen Überblick über den tatsächlichen Bedarf hat, ist für Margreiter ein weiteres Alarmzeichen: Die gesetzlich vorgeschriebenen Bedarfserhebungen der Gemeinden liegen der Landesaufsicht gar nicht vor. „Wie will man Verantwortung für Inklusion übernehmen, wenn man den Bedarf nicht kennt? Ohne diese Daten kann niemand beurteilen, ob Kinder optimal betreut werden oder nur dorthin ausweichen, wo gerade ein Platz frei ist“, zeigt sich Margreiter verwundert.

Inklusion als Kraftakt für Kommunen

Während das Land die pädagogischen Konzepte vorgibt, tragen die Gemeinden die Kosten für Infrastruktur und Personal. Bei Kindern mit Beeinträchtigung bedeutet das: kleinere Gruppen, zusätzliches Personal, und Barrierefreiheit. Diesen Mehraufwand können viele Gemeinden nicht mehr stemmen. „Inklusion darf keine Frage des Gemeindebudgets sein. Jedes Kind hat ein Recht auf bestmögliche Förderung in der Gemeinschaft. Das Land muss das ausfinanzieren, was es den Gemeinden vorschreibt – so wie es der Landesrechnungshof fordert“, so Margreiter abschließend.

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