Rückschlag für OÖ-Frauen: VP/FP lehnen Beibehaltung der 3-Jahres-Frist für Privatpersonen im Privatkonkurs ab
Oft bürgen Frauen als Ehepartnerinnen
SPÖ-Engleitner-Neu
In wenigen Wochen läuft eine Frist ab, und mit ihr die Chance hunderter Menschen in Oberösterreich auf einen echten Neustart. Der SPÖ-Antrag, der die Bundesregierung um den dauerhaften Erhalt der dreijährigen Entschuldungsmöglichkeit im Privatkonkurs ersuchen hätte sollen, wurde heute im Ausschuss abgelehnt. Für Unternehmer:innen bleibt diese Möglichkeit weiterhin bestehen. Alle Fraktionen außer ÖVP und FPÖ wären für eine Beratung mit Expert:innen der Schuldnerberatung gewesen. Doch die Mehrheit verhinderte selbst das und lehnte den Antrag bei seiner erstmaligen Zulassung sofort ab. Plötzliche Arbeitslosigkeit, schwere Krankheit, Todesfall oder Scheidung können unter hohen Lebenshaltungskosten rasch in eine Schuldenfalle führen. „Der Privatkonkurs ist für viele Betroffene die einzige Chance auf einen wirtschaftlichen Neustart. Wer Leistung einfordert, hat die Verantwortung, faire Bedingungen in Ausnahmesituationen zu garantieren. Dass Schwarz-Blau das ablehnt, zeigt einmal mehr, auf welcher Seite sie stehen“, betont SPÖ-Sozialsprecherin Sabine Engleitner-Neu.
Ablaufende Frist trifft vor allem Frauen
Diese Ungleichbehandlung ist sachlich nicht gerechtfertigt: Privatpersonen weisen im Verfahren weniger Schulden, weniger Gläubiger und eine doppelt so hohe Befriedigungsquote auf wie ehemalige Unternehmer:innen. Besonders betroffen sind Frauen: Sie sind seltener selbstständig tätig, treten aber häufig als Bürginnen für selbstständige Partner auf. Wird dann der Privatkonkurs eingeleitet, dauert ihr Entschuldungsverfahren fünf Jahre, das ihrer Partner nur drei.
Privatkonkurse werden in OÖ immer mehr
Fast 750 Privatkonkurse zählte der Kreditschutzverband 1870 heuer bereits in Oberösterreich. Das sind fast 13 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Laut KSV geraten viele Haushalte durch Wohn- und Energiekosten zunehmend unter Druck. Viele schränken sich zunächst stark ein und greifen auf ihre Ersparnisse zurück, dennoch müssen so viele Menschen als Letztmöglichkeit Privatkonkurs anmelden. Staatlich anerkannte Schuldenberatungen sprechen sich deshalb für die kürzere Dauer der Entschuldung aus, denn kürzere Verfahrensdauern motivieren Betroffene zum Durchhalten, reduzieren Verfahrensabbrüche und in kürzeren Verfahren werden höhere Quoten erreicht. „Für Privatpersonen gibt es die Möglichkeit der dreijährigen Entschuldung nun nur noch bis 16. Juli. ÖVP und FPÖ schaffen jetzt mit ihrer Ablehnung eine neue Ungerechtigkeit und Ungleichbehandlung!“, so Engleitner-Neu abschließend.