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Landesrechnungshof-Folgeprüfung: VP und FP verhinderten Prüfung von Landesdienstleistungszentrums-Vertrag

26. März 2026

Landesrechnungshof-Folgeprüfung: VP und FP verhinderten Prüfung von Landesdienstleistungszentrums-Vertrag

Empfehlungen für landeseigenen Ersatz für Landesdienstleistungszentrum wollte Schwarzblau nicht weiterverfolgen

SPÖ-Engleitner-Neu

Zum heutigen Folgebericht des Landesrechnungshofes zum Immobilienmanagement des Landes ruft SPÖ-Klubvorsitzende Sabine Engleitner-Neu in Erinnerung, dass Schwarz-Blau im Kontrollausschuss eine Folgeprüfung der essenziellsten Punkte verhindert hat: „Die Empfehlung zur Besetzung des Aufsichtsrats der Landesimmobiliengesellschaft mit unabhängigen Fachexpert:innen wurde nicht angenommen. Und der große Elefant im Raum ist über allem der Mietvertrag für das Landesdienstleistungszentrum, wofür seit Eröffnung 2004 zirka 160 Millionen Euro Miete angefallen sind. Hier hat der Landesrechnungshof in der Initiativprüfung vom Vorjahr Alternativen auf landeseigenem Grund angeregt – die Landhauskoalition entschloss sich aber im Kontrollausschuss, das Thema auszuklammern und weiter jährlich Millionen Mietzins an die „LDZ“ Landesdienstleistungszentrum Vermietungs GmbH (einer Tochter der Raiffeisen) zu überweisen. Damit geht auf Jahre hinaus weiter Steuergeld verloren, welches in Ersatzbauten schon lange wirtschaftlicher angelegt wäre“.

Seit bereits 20 Jahren wirft Landesrechnungshof kritisches Auge auf Landesdienstleistungszentrum

Das Land als Mieter des Landesdienstleistungszentrums ist in einer besonders schwachen Verhandlungsposition, da es momentan keine alternativen Büroflächen beziehungsweise Grundstücke für einen Ersatzbau in Linz hat. Dadurch bleibt man vom Landesdienstleistungszentrum und deren Eigentümer abhängig. Bereits im Jahr 2006 – kurz nach Eröffnung des Landesdienstleistungszentrums – hatte der Landesrechnungshof in einem Bericht dem Land nahegelegt, über die Landesimmobiliengesellschaft eigene Alternativflächen zu prüfen, da das Mietverhältnis in der Form gegenüber einer eigenen Errichtung klar nachteilig ist. „20 Jahre sind seither vergangen und mögliche Kündigungsfristen wie zuletzt 2023 sind ungenutzt verstrichen. Ich kann nur an die Landesspitze appellieren, spät aber doch die Strategie zu ändern und das bisherige Mietverhältnis ehestmöglich zu beenden“, schließt Engleitner-Neu.

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