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Wirtschaftsförderungen durchleuchten

Die Oö. Landesregierung wird angesichts des angespannten finanziellen Handlungs­spielraums der öffentlichen Haushalte aufgefordert, die Wirtschaftsförderungen des Landes Oberösterreich auf ihre Effektivität und insbesondere auf die Vermeidung allfälliger Mitnahme­effekte zu prüfen und nach Möglichkeit bereits für das Budgetjahr 2026 entsprechend anzupassen.

Begründung

Die Oö. Landesverfassung verpflichtet alle Organe des Landes ausdrücklich zu einem gesetzmäßigen, sparsamen, wirtschaftlichen und zielorientierten Handeln. Daraus ergibt sich die politische Verantwortung, eingesetzte öffentliche Mittel regelmäßig daraufhin zu evalu­ieren, ob sie die angestrebten Wirkungen tatsächlich entfalten und einen messbaren Mehrwert für das Land und seine Bevölkerung schaffen. Insbesondere sollen allfällige Mitnahmeeffekte identifiziert und vermieden werden. Im Vorjahr fielen laut Landesrechnungs­hof mit rund 158 Millionen Euro fast ein Drittel der Ermessensausgaben des Landes in das Ressort des Wirtschaftslandesrats. Nur durch eine konsequente Evaluierung dieser Ausgaben kann sichergestellt werden, dass Förderungen nicht zu unbeabsichtigten Mitnahmeeffekten führen, sondern zielgerichtet dort ankommen, wo sie den größten wirtschaftlichen und gesell­schaftlichen Nutzen stiften.

Auf Bundesebene sollen etwa im Rahmen einer sogenannten „Förder-Taskforce“ bestehende Förderinstrumente einer Überprüfung unterzogen werden, um sie effizienter und treffsicherer zu gestalten. Nach Auffassung der unterzeichneten Abgeordneten ist es auch in Oberöster­reich notwendig, entsprechende Initiativen zu setzen. Ziel muss sein, unwirksame oder überholte Förderungen zu reduzieren, gleichzeitig aber jene Projekte und Maßnahmen abzusi­chern, die den Menschen in Oberösterreich unmittelbar zugutekommen und einen echten Mehrwert für Wirtschaft und Gesellschaft schaffen.

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