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VP/FP-Sozialhilfe-Verschärfung gefährdet Existenzen

17. Oktober 2025

VP/FP-Sozialhilfe-Verschärfung gefährdet Existenzen

Schwarzblau ignoriert: Nur 39% der Betroffenen sind arbeitsfähig

„Dem Gesetzesentwurf sieht man an, dass es weder dem Soziallandesrat Dörfel noch dem FPÖ-Koalitionspartner um echte Hilfe für sozial Bedürftige geht. Stattdessen sollte offensichtlich das ‚strengste Gesetz bundesweit’ entstehen. Dabei zeigen Dörfels eigene Zahlen, dass nur 39% der Betroffenen überhaupt arbeitsfähig sind. Die negativen Folgen für Oberösterreich sind dennoch absehbar: Erschwerter Arbeitsmarktzugang und existenzbedrohende Sanktionen”, kritisiert SPÖ-Klubvorsitzende Sabine Engleitner-Neu die Regierungsvorlage zum Sozialhilfe-Ausführungsgesetz.

„VP und FP sollten einen genauen Blick auf ihre eigenen Zahlen werfen und ihre politische Stoßrichtung daraufhin eindeutig hinterfragen”, mahnt Engleitner-Neu. Den Daten aus Dörfels eigenen Anfragebeantwortungen zufolge ist es nicht einmal die Hälfte: Der Rest verteilt sich auf Kinder unter 15 Jahren (rund ein Drittel), gesundheitlich beeinträchtigte Personen, Menschen mit Betreuungspflichten und ältere Personen, die nicht mehr am Arbeitsmarkt teilnehmen können. „Pauschal Druck auf alle auszuüben, auch auf jene, die gar nicht arbeiten können, kann jedenfalls nicht die Lösung sein”, so Engleitner-Neu.

Zwei-Gruppen-Modell statt Pauschalverschärfung

Eine sachgerechte Reform würde Sozialhilfebezieher:innen in zwei Gruppen einteilen: Wer arbeiten kann, erhält aktive Arbeitsmarktunterstützung. Wer nicht arbeiten kann – durch Alter, Gesundheit, Kinderbetreuung oder Pflegeverpflichtungen – erhält angemessene Versorgungsleistung ohne zusätzlichen Druck. „Genau in diese Richtung geht die Diskussion auf Bundesebene, wo die AMS-Zuständigkeit für arbeitsfähige Sozialhilfebezieher:innen verhandelt wird – eine Regelung, die wir befürworten”, erklärt Engleitner-Neu. Besonders absurd: Während der Bund an einem Grundsatzgesetz mit dieser Differenzierung arbeitet, prescht Oberösterreich mit pauschalen Verschärfungen vor. „Warum konfrontiert man jetzt die kleine Gruppe der Arbeitsfähigen mit neuen Regelungen, wenn ohnehin bald eine bundesweite Lösung kommt?” fragt Engleitner-Neu.

Working poor – also Menschen, die bereits arbeiten, aber aufstockende Sozialhilfe benötigen – müssen künftig permanent besser entlohnte Arbeit suchen, auch während aufrechter Dienstverhältnisse. Das macht sie für Arbeitgeber unattraktiv, die auf Kontinuität angewiesen sind. Auch Menschen mit Betreuungspflichten werden benachteiligt: Pflege zählt erst ab Pflegestufe 3, Kinderbetreuung nur für Kinder bis 3 Jahre. Das neue Sanktionssystem ermöglicht Kürzungen von bis zu 100% für sechs Monate. „Wie Menschen in diesem Zeitraum ihre laufenden Verpflichtungen wie Miete und Lebensunterhalt bestreiten sollen, bleibt völlig offen. Dieses Sanktionssystem gefährdet die Existenz der Betroffenen”, warnt Engleitner-Neu. „Es geht hier offensichtlich nicht um finanzielle Einsparungen oder echte Arbeitsmarktintegration, sondern wieder einmal um schwarzblaue Symbolik auf Kosten von sozial Benachteiligten. Deshalb gilt es für uns im Unterausschuss diese Novelle kritisch zu hinterfragen. Eindeutig sinnvoll wäre es, die Bundesregelung abzuwarten”, resümiert die Klubvorsitzende.

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