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Einsatzkosten der Bergrettung bei Waldbränden abgelten

Die Oö. Landesregierung wird ersucht, sich bei der Bundesregierung für eine Änderung des Forstgesetzes einzusetzen, um bei der Erstattung von Waldbrandbekämp­fungskosten die anerkannten Bergrettungsdienste den Feuerwehren gleichzustellen.

Begründung

Die voranschreitende Erderwärmung und häufigere Dürreperioden bewirken, dass auch in den bisher wenig feuergefährdeten Bergwäldern im Alpenraum die Frequenz und das Ausmaß von Bränden zunehmen.

Bei schwierigen Löscheinsätzen in steilem Gelände sind Feuerwehr und Bergrettung Seite an Seite im Einsatz, um die Gefahr zu bannen und Schäden möglichst gering zu halten.

Seit der Novelle des Forstgesetzes 2023 ist die Entschädigung für Waldbrandbe­kämpf­ungskosten der Feuerwehren bundesweit einheitlich geregelt. Die Bergrettungs­dienste sind in dieser Regelung jedoch nicht umfasst, weshalb sie keinen entsprechend klar festgeleg­ten Anspruch auf umfassende Abgeltung ihrer Einsatzkosten haben. Für sie sind Waldbrand­ein­sätze daher oft mit einer erheblichen finanziellen Belastung verbunden.

Die unterzeichneten Abgeordneten sehen in der geforderten finanziellen Gleichstellung mit der Feuerwehr auch eine Frage des gebotenen Respekts vor der unverzichtbaren Arbeit der ehren­amtlichen Bergretter:­innen.

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