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LRH bestätigt langjährige SP-Kritik an teurem Mietvertrag für LDZ und fehlender Kontrolle der LIG

25. Februar 2025

LRH bestätigt langjährige SP-Kritik an teurem Mietvertrag für LDZ und fehlender Kontrolle der LIG

LH Stelzer muss Ausstieg aus LDZ-Vertrag ernsthaft prüfen und echte Kontrolle mittels Aufsichtsrats in LIG zulassen.

SP-Höglinger

Für SPÖ-Kontrollausschussmitglied Tobias Höglinger bestätigt der Landesrechnungshof in seinem heutigen Bericht zur Landesimmobiliengesellschaft langjährige Kritikpunkte der SPÖ: „Die Anmietung des LDZ ist für das Land zu einem Millionengrab geworden, an dem die Raiffeisen Landesbank zulasten der Steuerzahler:innen sehr gute und sichere Renditen verdient hat. Nun, da ein Ausstieg aus dem Mietverhältnis seit 31.10.2024 möglich ist, soll diese Option auch dringend mit aller Ernsthaftigkeit vom Landeshauptmann in Angriff genommen werden. Auch braucht es endlich echte Kontrolle innerhalb der LIG wie sie nur ein Aufsichtsrat anstelle des Beirates leisten kann. Größere Immobilienveräußerungen sollten außerdem wie vor 2017 wieder der Zustimmung des Landtags bedürfen, um die nötige Transparenz für die Oberösterreicher:innen als Eigentümer:innen abzusichern“.

Land muss Alternativen zur Einmietung im LDZ erarbeiten

Da das Land OÖ aktuell keine räumlichen Alternativen zu einer Einmietung im LDZ hat, ist es gegenüber dem Vermieter in einer äußerst schwachen Verhandlungsposition. Schon 2006 empfahl der LRH den Büroraumbedarf am Standort Linz zu erheben und die LIG mit der Suche nach landeseigenen Alternativen zu beauftragen. Eine eigene Errichtung des LDZ wäre laut dem damaligen Bericht zweckmäßig gewesen. „Seit diesem Bericht sind nun fast 20 Jahre vergangen und es besteht mittlerweile die Möglichkeit einer Kündigung. Geschehen ist seitens des verantwortlichen Landeshauptmanns nichts. Ohne Einschätzung über den Büroraumbedarf in Linz können auch keine anderen Standorte ins Auge gefasst werden und man bleibt von einem privaten und gewinnorientierten Vermieter abhängig“, kritisiert Höglinger abschließend.

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