Zukunftstaugliche Weiterentwicklung der Sonderpädagogik
Der Oö. Landtag möge beschließen:
Resolution
Die Oö. Landesregierung wird ersucht, sich bei der Bundesregierung für ein Maßnahmenpaket zur zukunftstauglichen Weiterentwicklung der Sonderpädagogik einzusetzen, welches insbesondere folgende Maßnahmen enthält:
- Anpassung der Deckelung in Höhe von 2,7 % der Pflichtschülerinnen und -schüler bei der Vergabe von Pädagoginnen- und Pädagogenstunden für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF),
- Ermittlung und Ausfinanzierung des tatsächlichen Bedarfs an Pädagoginnen- und Pädagogenstunden für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF) durch Heranziehung der positiv beschiedenen Fälle und
- Weiterentwicklung des Eltern-Kind-Passes, um eine frühzeitige Entwicklungsdiagnostik sicherzustellen.
Begründung:
Österreich hat sich mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention zum Recht auf inklusive Bildung für Menschen mit Behinderung bekannt und verpflichtet. Gemäß Artikel 24 der Behindertenrechtskonvention hat Österreich das Recht auf Bildung ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen und somit ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen zu gewährleisten.
Um der UN-Behindertenkonvention gerecht zu werden, sind weitere Maßnahmen und Investitionen notwendig. Insbesondere handelt es sich bei der aktuellen Form der Finanzierung der Sonderpädagogik um eine Kontingent-Verwaltung, die nicht ausreichend auf die individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler reagieren kann, da die Ressourcen des sonderpädagogischen Förderbedarfs mit 2,7 % der Pflichtschülerinnen und -schüler gedeckelt sind. Der tatsächliche Bedarf ist in Oberösterreich – mit Unterschieden je nach Bildungsregion – teilweise doppelt so hoch. Das führt in der Praxis zu einer Ressourcenkonkurrenz zwischen den Schulkindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Dabei wäre es dringend erforderlich, den tatsächlich notwendigen Bedarf präzise zu ermitteln, da ein sonderpädagogischer Förderbedarf per Bescheid festgestellt wird. Durch die Ermittlung des benötigten Ausmaßes an Pädagoginnen- und Pädagogenstunden und Dienstposten auf Grundlage der behördlichen Bescheide ist eine individuelle und bedarfsgerechte Förderzuteilung von sonderpädagogischen Maßnahmen möglich. Hier bedarf es daher von Seiten des Bundes eines Paradigmenwechsels, weg von einer Kontingent-Verwaltung hin zu einer transparenten, individuell-bedarfsgerechten Förderzuteilung, um den Anforderungen eines qualitätsvollen, inklusiven Unterrichts für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gerecht zu werden.
Zudem ist eine flächendeckende Entwicklungsdiagnostik sicherzustellen. Hierzu ist die Weiterentwicklung des Eltern-Kind-Passes erforderlich. Die frühe Erkennung sprachlicher Auffälligkeiten ist Voraussetzung für gezielte und evidenzbasierte Präventionsmaßnahmen sowie pädagogische Förderung und Therapie.